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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-10

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-10

Wortprotokoll

Das ist der Punkt, bei dem zwischen den Kantonen und dem Bundesrat in der Vorbereitung dieses Entlastungsprogramms keine Einigung erzielt werden konnte. Deshalb muss der Bundesrat diese Entscheidung in die Hand des weisen Parlamentes legen. Der Hintergrund ist ja der, dass seit mehr als zehn Jahren die Kantone vom Bund ausserordentliche Mittel aus den Mineralölsteuereinnahmen zugesprochen bekommen. Diese sind nicht zweckgebunden, und deshalb werden sie in vielen Kantonen eben teilweise auch anders als für den Strassenbau verwendet; sie sind gewissermassen auch noch so etwas wie freie Mittel und Puffer in den Staatsrechnungen. Daher ist natürlich die Lust, hier an der Kasse zu bleiben, grösser als die Einsicht, beim Kürzen mitzuwirken.

Diese Massnahme betrifft ausschliesslich die Kantone. Wir haben den Kantonen, als sie zum ersten Mal ihren Widerstand gegen diese Kürzung angemeldet haben, gesagt, sie sollten uns doch Kompensationsmöglichkeiten aufzeigen; wir würden diese dann gerne berücksichtigen. Es ist dann allerdings keine Alternative gekommen. Die Kantone haben sich auf den Standpunkt gestellt, man könne sich mit keiner Massnahme anfreunden: Was immer man auch vorschlage, treffe dann andere und dann riskiere man, in anderen Bereichen den Unwillen des Parlamentes auf sich zu ziehen. Deshalb haben sie ersatzlos darauf bestanden, dass diese Beträge nicht gekürzt werden.

Nun muss ich dazu vielleicht noch Folgendes sagen: Im EP 2004 haben wir, im Gegensatz zum EP 2003, priorisiert. Wir haben lediglich vier quantifizierbare Auswirkungen auf die kantonalen Haushalte vorgeschlagen, die zusammen rund 140 Millionen Franken betragen. Das sind, wie ich heute Morgen gesagt habe, etwa 10 Prozent des Gesamtvolumens des EP 2004. Wir finden, dass das eine zumutbare Grössenordnung ist. Wir finden eben, dass es angesichts der Tatsache, dass der Bundeshaushalt doch zu zwei Dritteln ein Transferhaushalt ist, ohne Kürzungen in Richtung der Kantone nicht geht. Dieser Punkt ist nun offen geblieben, und der Bundesrat war mehrheitlich der Meinung, dass diese Streichung des ausserordentlichen Mineralölsteuerbeitrages den Kantonen zuzumuten ist.

Deshalb hält der Bundesrat an seinem Antrag auf die Kürzung fest.

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