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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2005-03-15

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Ich habe nur noch zwei Ergänzungen. Es wurde vorhin so argumentiert, als ob die Lehrlinge bis heute geschützt gewesen wären und das in Zukunft nicht mehr sind. Dem ist nicht so, sondern die Lehrverträge der gewerblichen Lehre werden mit den Branchen ausgehandelt. Es ist heute schon möglich und war in den letzten Jahren immer möglich, dass bei gewissen Berufen Ausnahmen für Lehrlinge gemacht werden, die während der Nacht oder dem Wochenende arbeiten müssen. Das sind beispielsweise die Bäckerlehrlinge. Das ist so eine Berufssparte, in der auch Lehrlinge oftmals schon um drei Uhr morgens beginnen müssen.

Gleichzeitig wurde dann aber auch festgehalten, dass die Lehrlinge für die Nächte, nach denen sie zur Schule gehen müssen, geschützt sind, damit sie während des Unterrichts am Tag nicht einschlafen. Aber ich kann Ihnen versichern: Es gibt auch Branchen, in denen die Lehrlinge nicht in der Nacht arbeiten müssen und trotzdem in der Schule am Tag einschlafen. Das betrifft beispielsweise Lehrlinge, die auf dem Bau arbeiten. Sie müssen sehr hart arbeiten, sind den ganzen Tag draussen. Nachher müssen sie den ganzen Tag in der Schule sitzen. Es sind möglicherweise noch Jugendliche, die sprachliche Schwierigkeiten haben, weil sie aus dem Ausland kommen. Sie werden mit der Zeit müde. Dann hängen sie ab, wie man so schön sagt. Das gibt es auch bei Erwachsenen, die normalerweise draussen arbeiten und dann einen ganzen Tag Vorträge hören müssen. Auch sie schlafen dann manchmal ein. Von da her gesehen verändert sich für die Lehrlinge im Vergleich zum geltenden Recht in Zukunft nichts.

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