Bieri Peter · Ständerat · 2005-03-15
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-15
Wortprotokoll
Wir haben lange gebraucht - es brauchte fast die ganze letzte Legislatur -, um das neue Gentechnikrecht zu schaffen. Verschiedenste Elemente waren anfangs unklar und warfen Fragen auf, und deren Antworten hinterliessen neue Unsicherheiten. Ich erinnere an die ganze Thematik der verschiedenen Stufen von der Forschung in geschlossenen Systemen über die Freisetzungsversuche bis hin zur Inverkehrsetzung in die Umwelt. Nicht vergessen habe ich das lange Ringen um die Haftpflichtfrage und darüber, wer letztlich für allfällige Schäden - auch Umweltschäden - aufzukommen hat. Wir haben uns lange über den Warenfluss und die Kennzeichnung sowie die Wahlfreiheit unterhalten.
Als wir hier im Ständerat als Erstrat im ersten Umgang ungenügende Ergebnisse erzielten, habe ich aufgrund der offenen Fragen und der bestehenden Unsicherheiten damals selbst einen Antrag gestellt, den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft und im Gartenbau während fünf Jahren auszusetzen, damit bis dann die entsprechenden wissenschaftlichen Feldversuche gemacht werden konnten. Das ist übrigens auch bereits vier Jahre her - dies, damit man sich über die Zeitdauer etwas Rechenschaft gibt, welche mit dieser Initiative gesetzt wird.
Die Mehrheit hat dieses Moratorium damals abgelehnt. In der Folge haben die beiden WBK ihre Bemühungen intensiviert, um bei den strittigen Fragen nach Lösungen und Antworten zu suchen. Am Schluss dieses langen Prozesses herrschte hier im Rat, in den davon betroffenen Wirtschaftskreisen und auch in der Wissenschaft der Eindruck, dass wir ein gutes, aber auch ein sehr strenges, wenn nicht sogar vielleicht zu restriktives Gesetz geschaffen hatten. Das Gesetz ist bei der Gentechnikindustrie in vielen Belangen als zu streng beurteilt worden. Ich musste als Exponent dieser Linie und auch als damaliger Kommissionspräsident von dieser Seite einige Kritik einstecken. Die gentechnikkritischen Kreise haben uns damals zugebilligt, dass die von uns getroffene Lösung wissenschaftlich fundierte und sehr strenge Anforderungen an die Herstellung und Verwendung von GVO stellen würde. Nicht umsonst ist gegen dieses Gesetz damals kein Referendum ergriffen worden.
Matchentscheidend war damals aus meiner Sicht das Faktum - das auch hier wieder sehr wichtig ist -, dass wir ganz zuletzt in Artikel 7 des Gentechnikgesetzes festgehalten haben, dass mit GVO nur so umgegangen werden darf, dass sie, ihre Stoffwechselprodukte oder ihre Abfälle die Produktion von Erzeugnissen ohne GVO sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht beeinträchtigen dürfen. Dies ist, zusammen mit anderen Artikeln des Gentechnikgesetzes, die umfassende gesetzliche Garantie, dass GVO-freie Produktion neben GVO-Produktion jederzeit Platz haben muss. Damit haben wir damals in einem letzten heftigen Streit in diesem Saal diese Koexistenz gesichert. Wir erinnern uns noch an die Auseinandersetzung von Kollega Bürgi mit mir. Als ich im Plenum damals diesen Minderheitsantrag zu Artikel 7 vertrat, argumentierte ich damit - ich zitiere mich nun einmal selber -: "Wenn Sie dereinst gegen diese Moratoriums-Initiative durch das Land ziehen, erinnern Sie sich vielleicht daran: Das, was hier in Artikel 6bis geschrieben ist, dürfte dann wahrscheinlich Ihr stärkstes Argument sein."
Ich hielt damals auch klar fest, dass mit der Aufnahme dieses Artikels zum Schutz der gentechfreien Produktion ein Moratorium überflüssig sei und dass ich gegen eine entsprechende Initiative antreten würde. Gottlob konnte ich damals in diesem Rat eine Mehrheit für meinen Minderheitsantrag finden, sodass ich heute mit Überzeugung und mit gutem Gewissen sagen kann, dass unser Gesetz gegenüber den Argumenten der Initianten der Moratoriums-Initiative überzeugende Lösungen anbieten kann. Für mich ist es auch nicht nachvollziehbar, wie man nach der Schaffung dieses sehr strengen Gesetzes hingehen kann und über all das, was wir mit grosser Vorsicht geregelt haben, nun ein Moratorium stülpen will, das dazu führen würde, dass ein grosser Teil der geleisteten, intensiven und auch sehr seriösen Arbeit im Bereich der Inverkehrsetzung wiederum für fünf Jahre nicht anwendbar wäre. Ein Ja zu dieser Initiative wäre de facto eine Misstrauenskundgebung gegenüber der Arbeit, die wir hier, wie gesagt, mit grösster Intensität geleistet haben.
Wenn man nun den Text dieser Initiative betrachtet, so wird auch offenkundig, dass hier Dinge gefordert werden, die zum Teil unklar und zum Teil im Gesetz bereits abschliessend im Sinne der Initianten geregelt sind. Auch anlässlich der Anhörung der Initianten in der Kommission konnte die Frage nicht beantwortet werden, welche zusätzlichen Anforderungen mit dem Moratorium geprüft werden müssten, welche heute nicht im Gesetz aufgelistet sind. All die Fragen der Auskreuzung, des Durchwuchses, der Vermischung der Ernteprodukte sind mit dem neuen Gentechnikgesetz aufgegriffen und verlangen wissenschaftlich erhärtete Antworten, bevor eine Bewilligung erteilt werden kann. Der Begriff "insbesondere" in der Initiative lässt auch offen, ob nebst den fortpflanzungsfähigen Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen auch andere Produktionsmittel wie Hilfsstoffe im Boden, z. B. Dünger, Pflanzenschutzmittel oder Futtermittel, die aus vermehrungsfähigen GVO zusammengesetzt sind, gemeint sind. Der Bundesrat geht in seiner Botschaft davon aus, dass diese Produkte nicht von der Initiative betroffen sind.
Bezüglich der zweiten Forderung, des Verbotes von GVO-Tieren, welche für die Lebensmittelproduktion oder für landwirtschaftliche Erzeugnisse bestimmt sind, haben wir bereits in Artikel 9 des Gesetzes eine praktisch identische, zeitlich unbeschränkte Forderung eines Verbotes beschlossen. Diese zweite Forderung bringt - ausser dass sie vorübergehend auf Verfassungsstufe gehoben wird - schlicht nichts.
Ich halte die Initiative von der inhaltlich-wissenschaftlichen Seite her weder für innovativ oder einen zusätzlichen Nutzen bringend noch dem Prinzip der Vorsicht folgend. All diese Fragestellungen sind im Gentechnikgesetz dank sehr hohen Hürden bereits eingehend geregelt.
Wenn nun die Initianten behaupten, diese Initiative treffe die Forschung nicht, dann ist dies eine schiere Falschbehauptung. Als Präsident der beratenden Kommission des Institutes für Pflanzenwissenschaften der ETH Zürich habe ich auch einen Kontakt zur Forschung. Glauben Sie, dass Forscher weiterhin in einem Land forschen und arbeiten wollen, welches für fünf Jahre - unbesehen einer objektiven Prüfung - einfach den Deckel für jede Art der Anwendung zuschliesst? Glauben Sie, dass Studenten an der ETH noch Pflanzenwissenschaften studieren, wenn sie ihre Kenntnisse durch ein zeitlich und nicht inhaltlich begründetes Verbot in der Praxis gar nicht anwenden können? Weil Forschung gerade auch in diesem Bereich letztlich nach Anwendung sucht, wäre ein solches Moratorium als Signal an die Forschung fatal. Die gleichen Personen, die damals den Freisetzungsversuchen an der ETH kritisch bis ablehnend gegenüberstanden, gehören nämlich heute zu den Unterzeichnern dieser Initiative und behaupten dann gleichzeitig, dass die Moratoriumsdauer benutzt werden sollte, um bei Versuchen - auch bei Freisetzungsversuchen - die offenen Fragen zu klären.
Ich halte dies für eine völlig widersprüchliche Haltung, die in sich nicht konsistent ist.
Ich will es bei diesen Argumenten belassen. Sicher wird diese Initiative auf viel Sympathie stossen. Ich muss Ihnen sagen: Sie wird viel Sympathie haben, weil die Leute keine Kenntnis von den effektiven gesetzlichen Regelungen und [PAGE 268] den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen haben. Es ist unsere Verantwortung, und es ist auch die Verantwortung der Forscherinnen und Forscher, dass wir die Bevölkerung diesbezüglich aufklären und sie auf die Konsequenzen, die mit einer solchen Initiative verbunden sind, aufmerksam machen.
Trotzdem gilt es meiner Ansicht nach, eine saubere politische Linie zu fahren. Wir selber haben gerade vor einem Jahr ein sehr strenges Gesetz fertig erstellt. Der Bundesrat hat es zu Beginn des letzten Jahres in Kraft gesetzt. Von der Sache her, von der Risikobeurteilung her, vom heutigen Stand des Wissens her macht es keinen Sinn und gibt es auch keine Notwendigkeit, über unsere damals geleistete Arbeit ein Moratorium zu stülpen, das nichts Neues bringt, jedoch klar negative Signale in Bezug auf unseren Forschungs- und Wirtschaftsstandort aussendet.
Ich bitte Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.