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Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-03-15

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-15

Wortprotokoll

Es ist aufseiten derjenigen, die diese Initiative ablehnen, schon sehr viel gesagt worden, und die wichtigsten Gesichtspunkte sind festgehalten worden. Gestatten Sie mir, einleitend festzuhalten, dass es heute nicht um die Frage "Gentechnik, ja oder nein?" geht. Unsere Verfassung erlaubt grundsätzlich die Gentechnologie, sie besagt indessen, dass der Mensch und die Umwelt zu schützen seien. Genau das haben wir getan.

Jetzt haben wir eine Initiative vor uns mit dem Ziel - die Initianten erklären das so -, die Schweizer Landwirtschaft solle befristet gentechnikfrei bleiben. Diese Zielsetzung kann ich im Grundsatz durchaus teilen, aber um dieses Ziel zu erreichen, Frau Sommaruga, brauchen wir diese Initiative nicht!

Es ist insbesondere von Kollege Bieri darauf hingewiesen worden, dass wir in der Gen-Lex ganz klare, scharfe, rigide Rahmenbedingungen festgelegt haben. Ich erinnere insbesondere an die Frage, wann Freisetzungsversuche erlaubt sind und wann das Inverkehrbringen erlaubt ist. Sie können das dort selbst nachlesen.

Ganz wichtig scheint es mir, erneut daran zu erinnern: Die Frage eines Moratoriums wurde in der Gen-Lex-Debatte bis zum Gehtnichtmehr diskutiert, und am Schluss hat die Einsicht obsiegt - ich sage das ganz deutlich -, dass ein solches nicht nötig ist, weil in diesem Gesetz die wichtigen Leitplanken gesetzt worden sind. Ich habe jetzt wirklich kein Verständnis dafür, dass man dieses Moratorium in dieser Art und Weise wiederaufnimmt. Wir brauchen also diese Initiative nicht.

Es wird auch erklärt, die Bevölkerung wolle keine Gentechnik auf dem Teller. Durchaus einverstanden! Aber von dieser Sicherheit, dass man gleichsam zwangsweise gentechnisch veränderte Nahrungsmittel auf den Teller erhalte, kann keine Rede sein. Ich erinnere erneut an das, was Kollege Bieri gesagt hat - er ist leider nicht hier -: Es geht um die Artikel 16, 17 und insbesondere um Artikel 7. Ich bestätige: Gottseidank hat er damals mit seinem Antrag meinen Gegenantrag übertroffen. Das war gut! Ich habe damals nie daran gedacht, dass wir noch eine derartige Initiative vor uns hätten. Aber jetzt bin ich gescheiter geworden; nachdem diese Initiative auf dem Tisch des Parlamentes liegt, muss ich ihm Recht geben: Es war gut, dass wir Artikel 7 so gefasst haben.

Deshalb komme ich noch einmal zum Schluss: Unter dem Gesichtspunkt der vollumfänglich gewährleisteten Wahlfreiheit kann keine Rede davon sein, dass wir gleichsam zwangsweise Gen-Food auf dem Teller haben müssen.

Es ist auch darauf hingewiesen worden - ich wiederhole das -, dass diese Initiative auch in ihrer Formulierung problematisch ist. Natürlich kommen die Initianten - das erleben wir immer wieder - und sagen: Ach, reitet jetzt doch nicht auf formaljuristischen Gesichtspunkten herum. Aber bitteschön! Wenn man hingeht und einen Vorschlag für die Verfassung - das ist nicht irgendeine Verordnung - macht, muss man sich auch genau überlegen, wie man das ausformuliert. Dieser Verfassungsvorschlag hat nun eindeutig Unklarheiten. Der Bundesrat gibt zwar eine Meinungsäusserung ab in Bezug auf die Frage, ob darin auch Saatgut, Dünger usw. enthalten seien, aber das ist die Meinung des Bundesrates; das ist völlig klar. Ob diese hieb- und stichfest ist, lassen wir offen. Sie ist auch problematisch, weil wir im Zusammenhang mit internationalem Recht Unklarheiten schaffen. Gerade wenn wir die Situation der Landwirtschaft betrachten, sollten wir im Interesse der Landwirtschaft für WTO-Verhandlungen und Verhandlungen mit Europa nicht noch neue Hürden schaffen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass hier Schwierigkeiten bestehen. Problematisch ist diese Initiative eben auch, weil sie ein falsches Signal für den Forschungsplatz Schweiz aussendet.

Noch ein letztes Wort: Frau Sommaruga, ich teile Ihre Auffassung in Bezug auf die Beurteilung der Situation der schweizerischen Landwirtschaft. Da bin ich mit Ihnen völlig einverstanden. Aber mit diesem fünfjährigen Moratorium ändern Sie nichts an der schwierigen Situation der schweizerischen Landwirtschaft, diese ändern Sie nicht nachhaltig! Wenn das jetzt den Bauern erzählt wird, dann - das sage ich Ihnen - besteht die Gefahr, dass den Bauern Sand in die Augen gestreut wird. Wenn die thurgauischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier sich dafür ausgesprochen haben, dann nur deswegen, weil sie mich nicht angehört haben. Wenn ich ihnen nämlich erklärt hätte, was die Gen-Lex ist, dann hätten sie zweifellos zweimal überlegt, ob sie die Moratoriums-Initiative unterstützen.

Für die Bauern, so befürchte ich im Gegenteil, ist das eine gefährliche Initiative. Denn sie versprechen sich hiervon Marktchancen, sie betrachten das als ein Marketinginstrument, und das greift meines Erachtens im Hinblick auf eine nachhaltige Lösung der Probleme der Landwirtschaft zu kurz. Ich bin kein Gentech-Turbo - nur damit das klargestellt ist, überhaupt nicht. Aber ich habe Vertrauen in die Gen-Lex, die wir verabschiedet haben. Ich komme deshalb zum Schluss, dass die Befürchtungen, die jetzt geäussert werden, nicht zutreffen. Wir haben mit der Gen-Lex ein faktisches Moratorium bezüglich der Bereiche, wo das mit der Initiative angestrebt wird. Das faktische Moratorium wird diese fünf Jahre mehr als überdauern.

Deshalb bin ich der Meinung, diese Initiative sei unnötig, und wir können sie zur Ablehnung empfehlen.