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preparatory:AB 53983

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-16

Wortprotokoll

Man hat festgestellt, dass Jugendliche, die frühzeitig in die Schweiz kommen und hier die Schulen besuchen, wesentlich besser integriert werden können als solche, die später kommen. Heute haben wir ein Recht auf die Niederlassung bis 18 Jahre. Das ist jemand, der kurz vor dem Ende der Lehre steht. Viele haben auch keine Lehre, die dann kommen; sie sind sehr schwer zu integrieren, sie fallen zwischen Stuhl und Bank. Darum hat hier der Bundesrat das Alter gesenkt. Die Frage ist nun: Wie weit soll es gesenkt werden? Es ist richtig, dass die Mehrheit der Kantone unter die 14 Jahre gehen möchte, weil sie sagen: Es ist für uns viel leichter, die Leute zu integrieren, wenn sie früher kommen. Man muss aber wissen: Das hat den Nachteil, jetzt wieder vom Asylsuchenden oder vom Arbeitenden her gesehen, dass die 13- oder 14-jährigen Kinder keine Niederlassungsbewilligung haben, wenn er sie nachzieht; das ist die Kehrseite.

Die Erteilung der Niederlassungsbewilligung ist ein Anreiz dafür, die Kinder früher nachzuziehen. Dass unter diese 12 Jahre gegangen wird, wurde von niemandem gefordert. Sie müssen die Folgen sehen, wenn Sie zu weit hinuntergehen. Es gibt sehr oft erwerbstätige Ehepaare, die in die Schweiz kommen und hier arbeiten möchten. Mit der neuen Regelung hat der Ehegatte das Recht, auch hier arbeiten zu können. Sie lassen dann ihre Kinder noch bei den Grosseltern im entsprechenden Land, sie wissen auch noch nicht recht, wie lange sie bleiben. Das ist keine Diskussion - obwohl es richtig ist, dass in Deutschland die Bestrebungen, auf 10 Jahre zu gehen, relativ stark sind. Das Alter wird aber in Deutschland auf 12 Jahre festgelegt.

Die Untersuchungen über die Auswirkungen der Integrationsanstrengungen bei Jugendlichen mit unterschiedlichem Alter sind relativ neu. Darum kann man nicht allgemein gültig sagen: Mit 12 oder 14 Jahren ist es besser. Je jünger, desto besser; das ist richtig. Aber Sie schaffen damit für die 13- und 14-Jährigen auch einen Nachteil; das muss man sehen. Sie haben keine Niederlassungsbewilligung, wenn sie erst in diesem Alter kommen.

Der Bundesrat hat sich für 14 Jahre entschieden. Wir haben namentlich von den Kantonen und den Leuten im Integrationsbereich her einen starken Druck, auf 12 Jahre zu gehen. Ich habe dafür auch Verständnis. Es gibt keine allgemein gültige Regel, was richtig und was falsch ist. Von der Integration her sind 12 Jahre besser, vom Recht des 13- und 14-Jährigen her ist der Antrag des Bundesrates besser.