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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-03-16

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, hier die ursprüngliche Fassung des Bundesrates beizubehalten. Es ist wohl am besten, wenn ich einen Satz aus der Botschaft dazu zitiere, der begründet, weshalb diese Bestimmung in Artikel 22 aufgenommen worden ist: "Es besteht eine gewisse Wettbewerbsverzerrung zwischen Betrieben, die im Inland Jugendliche ausbilden, und Betrieben, die bereits ausgebildetes Personal hauptsächlich aus dem Ausland rekrutieren." Das ist die zentrale Begründung hier.

Ich würde bestreiten, dass das hier sachfremd ist, weil ja der Grundgedanke dieses Gesetzes eigentlich darauf beruht, dass man unter dem Titel dieses Gesetzes nicht mehr wie früher vor allem Hilfskräfte rekrutieren möchte, sondern dass man eigentlich qualifiziertes Personal rekrutieren möchte, dass man eine regelrechte Qualifikationsstrategie verfolgen möchte. Das ist hier ja auch in vorhergehenden Voten zum Ausdruck gekommen, dass das eben der Zweck dieses Gesetzes ist.

Wenn das wirklich so ist, dass man unter dem Titel dieses Gesetzes hochqualifiziertes Personal holen will, dann ist es wohl angezeigt, sich Gedanken darüber zu machen, wie jene Betriebe dastehen, die von dieser Bewilligung Gebrauch machen, und jene Betriebe, die nicht davon Gebrauch machen, weil sie eben unter grossen Anstrengungen selber das Personal hier im Inland ausbilden. Daher ist man zum Schluss gekommen, es wäre wohl angezeigt, diese Wettbewerbsverzerrung auch hier - nicht nur in der Berufsbildungsgesetzgebung - zu verhindern.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit zuzustimmen. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass in der Kommission 7 Mitglieder die Mehrheit ausgemacht haben, 5 Mitglieder haben der Ursprungsfassung des Bundesrates zugestimmt und gehören zur Minderheit.