Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-03-17
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Wir behandeln heute mit dem Asylgesetz ein Geschäft, das bei vielen von uns mit Unbehagen verbunden ist. Wir alle kennen Beispiele von Asylsuchenden, bei denen wir das Gefühl haben, unser Land und unser Rechtssystem würden ausgenutzt oder gar missbraucht. Wir haben ein Unbehagen angesichts der vielen jungen Männer, die abends an Bahnhöfen herumstehen. Die Häufung von Asylsuchenden aus bestimmten Ländern im Zusammenhang mit Drogen- und anderen Delikten ist mir bekannt. Ich möchte dem nicht tatenlos zuschauen müssen. [PAGE 324]
Wenn sich Asylverfahren über Jahre hinziehen und Asylsuchende trotz abschlägigem Entscheid noch jahrelang in der Schweiz sind, dann ist das oft unverständlich; es macht missmutig und weckt auch in mir das Bedürfnis, hier für Klarheit zu sorgen. Umgekehrt kenne ich Beispiele von Asylbewerbern, die trotz beweisbaren Folterungen abgewiesen wurden und deren Asylverfahren gravierende Mängel vonseiten der Behörden aufweisen. Die meisten von uns kennen vermutlich Asylsuchende, die gerade wegen der Jahre dauernden Verfahren jegliche Fähigkeit, überhaupt noch eine Perspektive zu entwickeln, verloren haben. Eine rasche Integration hätte ihnen und auch unserem Land viel Leid, Ärger und Kosten erspart. Wenn Minderjährige aus kriegsversehrten Ländern unbegleitet in unser Land fliehen, dann versuche ich mir jeweils vorzustellen, wie sich unsere 16- und 17-jährigen Söhne - oder vielleicht Enkel - in einem fremden Land und in einer fremden Kultur ganz allein zurechtfinden würden. Niemand von uns würde für sie die Hand ins Feuer legen wollen.
In dieser Situation, die mit Ambivalenzen, aber auch mit Hilflosigkeit verbunden ist, sollten wir weder überreagieren noch uns gegenüber den Problemen blind stellen. Bei dieser schwierigen Aufgabe möchte ich mich an den drei folgenden Leitplanken orientieren:
Erstens am internationalen Völkerrecht, an der Genfer Flüchtlingskonvention und an der Europäischen Menschenrechtskonvention: Ihnen gegenüber trägt unser Land als Depositarstaat der Genfer Flüchtlinskonvention eine besondere Verantwortung. Zweitens an der Bundesverfassung: Gemäss Artikel 12 bietet unser Land allen Menschen, die in Not geraten und nicht in der Lage sind, für sich zu sorgen, jene Hilfe und Betreuung an, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Ich möchte mich aber auch an der Präambel der Bundesverfassung orientieren, die Bundespräsident Schmid erst kürzlich wieder prägnant in Erinnerung gerufen hat; es heisst darin, "dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen". Drittens sollten wir uns gerade bei der Beratung von Asylrecht eingestehen, dass wir die Probleme im Asylbereich nur im Verbund mit anderen Ländern lösen oder wenigstens entschärfen können. Mit der Assoziierung zum Schengen/Dublin-Abkommen tun wir genau diesen Schritt, den ich unterstütze und der für unser Land von grosser Bedeutung ist. Die Assoziierung zu Schengen/Dublin bedeutet aber auch, dass wir uns an die in der EU formulierten Mindeststandards für den Asylbereich halten sollten.
Unter diesen drei Aspekten wünsche ich mir eine Beratung des Asylgesetzes, und wenn ich Ihnen nun einen Rückweisungsantrag unterbreite, tue ich es aus den folgenden Gründen:
Zwischen der Botschaft des Bundesrates, welche dem Nationalrat bei der Beratung des Asylgesetzes vorlag, den Beschlüssen des Nationalrates und dem, worüber wir heute beraten sollen, ist viel passiert - meines Erachtens zu viel. Von einer Teilrevision des Asylgesetzes kann heute keine Rede mehr sein. Die hinzugekommenen Änderungen haben gravierende Auswirkungen, ohne dass diesen wirklich nachgegangen wurde bzw. ohne dass die entsprechenden Berichte und das Monitoring vorliegen.
Aber auch in Bezug auf das Verfahren muss ich Mängel von grösserem Ausmass feststellen. Die Art und Weise, wie der Bundesrat im vergangenen Sommer die Kantone zu den sogenannt zusätzlichen Massnahmen konsultiert hat, ist aus der Sicht vieler Kantone inakzeptabel. Ich zitiere aus dem Schreiben der Regierung meines Kantons, den ich hier vertrete: "Ein derart umfassendes und in seinen Konsequenzen weitreichendes Massnahmenpaket müsste den Kantonen durch den Bundesrat unter Einhaltung der üblichen Fristen zu einer formellen Vernehmlassung zugestellt werden. Im Rahmen der verlangten informellen Stellungnahme innert einer Frist von 30 Tagen und während den Sommerferien ist keine vertiefte Prüfung, sondern allenfalls eine erste, spontane Reaktion möglich. Dies ist rechtsstaatlich bedenklich."
Bedenklich ist dieses Vorgehen aber ganz besonders darum, weil es in diesem Gesetz nicht um Waren, sondern um Menschen geht und weil wir mit diesem Gesetz auch Freiheitsrechte von Menschen einschränken. Unter den Bestimmungen, die durch den Bundesrat neu eingebracht wurden, befinden sich zwei, die der Bundesrat in der Botschaft von 1995 selber als völkerrechtswidrig bezeichnet hatte. Es geht um den Nichteintretensentscheid beim Fehlen von Reisepapieren sowie um die Weitergabe von Personendaten. Zwar hat sich der Bundesrat in der Zwischenzeit verändert, das Völkerrecht hingegen nicht.
Ich hätte deshalb vom Bundesrat gerne eine Begründung erhalten, weshalb er von seiner Einschätzung abgerückt ist. Doch da es keine Botschaft zu den zusätzlichen Massnahmen, den neuen Anträgen des Bundesrates, gibt, liegt auch nichts Schriftliches vor. Immerhin äussern auch renommierte Staats- und Völkerrechtsexperten schwerste Bedenken in Bezug auf die Völkerrechtskonformität dieser Regelungen. Der Nothilfestopp sowie die Einschränkung der Grundleistungen der Krankenkassen werden von Experten als klar verfassungswidrig eingeschätzt. Doch der Bundesrat hat bis heute keine Gutachten eingeholt, obwohl zum Beispiel mit Professor Walter Kälin ein ausgewiesener und international angesehener Experte für Völkerrecht zur Verfügung stünde.
Schliesslich schlägt Ihnen die Kommission heute auch vor, auf das Konzept der humanitären Aufnahme, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte und wie es vom Nationalrat verabschiedet worden war, zu verzichten. Bundesrat Blocher hatte einen solchen Antrag im letzten Sommer zwar auch dem Gesamtbundesrat gestellt, sein Vorschlag wurde aber abgelehnt. Der Gesamtbundesrat betonte, dass die humanitäre Aufnahme ein zentrales Element dieser Revision sei, weil sie mit der Verbesserung der Rechtsstellung für die Betroffenen und für unsere Bevölkerung echte Vorteile bringe. Auch die Beugehaft, wie sie Bundesrat Blocher dem Gesamtbundesrat vorgeschlagen hatte, wurde von diesem abgelehnt. Der Antrag steht heute wieder auf der Fahne. Ich erwarte vom zuständigen Bundesrat, dass er heute die Haltung des Gesamtbundesrates vertritt und auch aufzeigt, weshalb der Bundesrat die genannten Änderungen ablehnte. Eine Botschaft des Bundesrates - ich habe es bereits gesagt - liegt nämlich auch hierzu nicht vor.
Nachdem nun also klar ist, wie viele zusätzliche Elemente in die Revision hineingepackt wurden; nachdem klar ist, dass wir über kein Gutachten zur Völkerrechts- und Verfassungskonformität dieser Vorlage verfügen; nachdem die Europakompatibilität dieser Vorlage nicht geprüft ist; nachdem wir auch nicht einmal Kenntnis bekommen haben vom Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle, welche die Effizienz der Zwangsmassnahmen untersucht hat - Frau Kommissionssprecherin, ich bin, wie die meisten Anwesenden in diesem Rat, nicht Mitglied der Kommission, wir hatten keine Möglichkeit, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen -; nachdem das Monitoring der Kantone zum Fürsorgestopp nicht abgeschlossen ist; nachdem das Bundesgericht voraussichtlich erst morgen entscheiden wird, ob die Verweigerung der Nothilfe überhaupt verfassungsmässig ist, beantrage ich Ihnen, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.
Der Bundesrat soll ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen durchführen, und vor allem soll er den Mut haben, diese Vorlage von unabhängigen Experten auf ihre Völkerrechts- und Verfassungskonformität überprüfen zu lassen. Es gibt keinen Grund für ein rasches oder gar übereiltes Vorgehen. Die Asylgesuchszahlen sind die tiefsten seit 17 Jahren, und sie sinken weiter. Auch der Vollzug funktioniert besser. Der Bestand der Abgewiesenen im Vollzugsprozess liegt zurzeit 33 Prozent tiefer als noch vor Jahresfrist.
Mein Rückweisungsantrag ist durchaus ein Plädoyer dafür, weiterhin gemeinsam nach sinnvollen und effizienten Massnahmen im Asylbereich zu suchen, die einerseits den Missbrauch verhindern helfen, andererseits gleichzeitig aber auch die humanitäre Tradition unseres Landes bewahren. Ich schliesse mich dem Aufruf des Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Flüchtlingsfragen, Herrn Regierungsrat Roland Eberle, an, der Bundesrat und Parlament [PAGE 325] zur Besonnenheit aufgerufen hat. Zu dieser Besonnenheit gehört meines Erachtens, dass wir die Völkerrechts- und Verfassungskonformität der geplanten Massnahmen überprüfen, bevor wir beschliessen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, den Rückweisungsantrag zu unterstützen.