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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-03-17

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich glaube, dass alle in diesem Saal die massgebende Verfassungsbestimmung kennen, dass auch für das Bundesgericht die Bundesgesetze und das Völkerrecht verbindlich sind. Ich zitiere wörtlich aus dem Gutachten von Herrn Jörg Paul Müller: "Es ist zu vermuten, dass das Bundesgericht in Zukunft auch Missachtungen von nur national gewährleisteten Grundrechten stärker in seiner Praxis beachten wird." Das heisst nichts anderes, als dass Herr Müller das Bundesgericht auffordert, in Zukunft Bundesgesetze, die nach Auffassung der Professoren und der Richter nur nationales Verfassungsrecht verletzen, nicht mehr anzuwenden. Das widerspricht der Verfassung und wäre eine Umkehr der verfassungsmässigen Kompetenzordnung. Dafür haben wir eine strafrechtsbewehrte Norm. Ich habe nicht gedroht, sondern nur darauf hingewiesen.

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