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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Das System im KVG beruht darauf, dass sämtliche in unserem Land anwesenden Personen automatisch versichert sind und Zugang haben zu den Versicherungsleistungen, wie sie gewährleistet werden. In diesem Sinne wurde in der Kommission ein Antrag gestellt, der vorsieht, dass die Pflichtleistungen der Krankenversicherung für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung eingeschränkt werden können, dass sie aber auf jeden Fall Zugang zu den Notmassnahmen haben, wenn sie wirklich krank sind.

Die Frage ist, welche Kosteneinsparungen damit effektiv erzielt werden können. Dies kann selbstverständlich nicht beziffert werden, aber es ist auch feststellbar, dass sehr viele in unser Land einreisende Asylbewerber, aber auch andere Ausländer die umfangreichen Leistungen unserer Krankenversicherung sehr wohl kennen und auch entsprechend nutzen. Dies kommt auch in Stellungnahmen der Universitätskliniken, der öffentlichen Spitäler klar zum Ausdruck.

Die Meinung der Kommission war nicht etwa die, dass eine Zweiklassenmedizin geschaffen werden soll, sondern dass im Gegenteil auch die Asylbewerber und alle Ausländer zu den Leistungen der Krankenversicherung Zugang haben sollen, dass aber die Möglichkeit bestehen soll, Leistungen auszuschliessen, die nicht unmittelbar notwendig sind. Die Problematik besteht darin, dass im Krankenversicherungsgesetz kein positiver Leistungskatalog besteht und dass es demzufolge schwierig sein wird, festzustellen, welche Leistungen ausgeschlossen werden und welche bezahlt werden sollen.