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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-17

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Es sind hier verschiedene Mängel vorgebracht worden, nämlich über die Dauer und den Nutzen einer solchen Haft. Ich möchte Ihnen sagen, Herr David: Sie ist nicht meine Erfindung. Das gilt auch für das, was ich in den Bundesrat gebracht habe. Es sind die Kantone, welche vor grosser Not stehen - mit sehr [PAGE 377] renitenten Ausländern, die die Schweiz nicht verlassen wollen. Sie haben es so ausgedrückt: "Wir haben eine neue Kundschaft." Es sind nicht mehr Familien, z. B. aus Kosovo, sondern es sind mehrheitlich junge Männer aus den Maghreb-Staaten und aus der ehemaligen Sowjetunion, die sich gegen alles sperren, was wir tun. Die Kantone sagen: "Wir kommen nicht durch mit diesen neun Monaten; die Leute sitzen einfach die Zeit ab." Es wird genau geschildert: Ein Tag vor Ablauf der neun Monate werden sie auf den Flughafen gebracht. Sie sagen, sie könnten nicht reisen, weil ihnen übel sei, und dann kann man sie nicht ausschaffen. Dann sind die neun Monate abgelaufen, die Zeit ist vorbei, und es beginnt alles von vorn.

Das habe ich nicht erfunden, Herr David. Aber wenn es fünfzig Personen sind, mit denen die Kantone nicht fertig werden, fühle ich mich dazu verpflichtet, dem Bundesrat zu sagen: Wir müssen etwas tun. Die meisten Kantone sind für eine unbeschränkte Haft, andere sagen, 24 Monate - also 18 plus 6 Monate - reichen, dann werden die Leute die Zeit nicht aussitzen. Das Ziel der Übung ist nicht, dass sie bleiben, dass sie bis am Schluss hier sind. Das ist nicht das Ziel, sondern das Ziel ist eben, dass sie früher ausreisen und heimgehen, weil sie wissen, dass sie allenfalls so lange in der Ausschaffungshaft sein müssen. Das ist die Auskunft der Fachleute, die jeden Tag mit solchen Fragen zu tun haben. Ich glaube, wir müssen auch auf diese Fachleute hören.

Es ist von Herrn Marty gesagt worden, die durchschnittliche Dauer der Haft betrage 23 Tage. Es nützt gar nichts, hier den Durchschnitt zu nennen. Das ist, wie wenn Sie mit einem Bein in siedendem Wasser stehen und beim anderen null Grad haben und sagen, der Durchschnitt sei ja nur 50 Grad. Es ist so, dass viele nur einen oder zwei Tage in Haft sind. Der Kanton Zürich beispielsweise nimmt alle Leute, die er ausschafft, am Vorabend der Ausreise in Ausschaffungshaft, damit er sie auf die Ausreise vorbereiten kann. Diese Leute sind alle nur eine Nacht lang dort. Es ist ja klar, dass sie den Durchschnittswert drücken. Die Untersuchung, die jetzt in den Zeitungen erscheint, sagt: Je weniger lang die Leute in Ausschaffungshaft sind, desto eher reisen sie aus. Es ist ja klar, dass diese dann alle ausreisen.

Ich bitte Sie! Diese Frist ist ein Wagnis angesichts der Frage, ob es genügt. Das weiss ich nicht ganz sicher. Aber die Leute sagen, es genüge. Wenn es nicht genügt, dann gehen andere Länder auf unbegrenzte Frist, und die muss dann aber periodisch richterlich immer wieder überprüft werden. Der Bundesrat hat sich bei der Ausschaffungshaft für 24 Monate und nicht für die dauernde Haft entschieden.

Zur Durchsetzungshaft: Der Bundesrat hat vorgeschlagen, darauf zu verzichten. Dieses Instrument ist bekannt, Herr Marty; es ist nicht so, dass die Kommission das erfunden hat. Ich habe sie nicht in die Kommission getragen, Herr David; das entspricht nicht der Wahrheit. Die Kantone haben die Ständeräte angegangen, und sie haben diesen Antrag gestellt. Ich kann ihn nicht unterstützen, weil der Bundesrat ihn abgelehnt hat, obwohl die Kantone dringend gebeten haben, das zu tun. Es war nie umstritten, ob es völkerrechtswidrig ist; das war auch im Bundesrat kein Thema. Alle diese Sachen waren im Bundesrat umstritten; wir sind ja nicht eine Partei. Ausschlaggebend war eigentlich die Begründung, dass das Bundesgericht auch die Durchsetzungshaftgründe bei der Ausschaffungshaft zulässt. Das haben wir nach der Bundesratssitzung im Bundesamt für Justiz nochmals überprüft. Dieses sagte, die Ausschaffungshaft dürfe man wegen dieser Gründe nicht brauchen. Aber ich habe dem Bundesrat keinen neuen Antrag gestellt. Ich habe gesagt, das müssen wir den Räten überlassen.

Wenn wir dem Wunsch der Kantone nach einer Durchsetzungshaft nicht entsprechen können, müssen sie selber schauen, wie sie damit fertig werden. Ich bin der Auffassung, dass das nicht die zentralste Bestimmung ist, auch wenn sie so hochgespielt wird. Es geht um wenige Fälle von Renitenten, die den Kantonen grosse Sorgen machen. Man kann den Leuten nicht sagen, sie müssten den Vollzug bewerkstelligen, und ihnen das entsprechende Instrument nicht geben. Es ist natürlich angenehm für uns, angesichts dessen, was da unten passiert, in wohligen Ratssälen zu sagen, das sei nicht nötig - und diese Leute müssen sich damit herumschlagen. Ich darf Ihnen auch sagen, Herr David, ich habe Leute aus diesem Bereich bei mir gehabt, und es gab Tränen! Die haben gesagt: Was machen wir? Wir erzählen Ihnen die Geschichten, was uns passiert.

Ich meine, ich sei gewählt worden, auch in den Bundesrat, um hier Lösungen zu präsentieren und nicht einfach die Sache lächerlich zu machen.