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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-17

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Zur Frage von Herrn Pfisterer: Es ist tatsächlich so; es werden natürlich überall differenzierte Beurteilungen gemacht und differenzierte Lösungen gesucht. Die besonders Verletzlichen sind nur eine Kategorie. Denken Sie an Jugendliche oder an Personen, die aus anderen Gründen differenziert behandelt werden, wenn sie z. B. im Moment krank sind usw. Da werden verschiedene Lösungen getroffen.

Der Antrag der Minderheit Brunner Christiane will aber etwas anderes: Wenn jemand besonders verletzlich ist - also Minderjährige, schwangere Frauen, Familien mit Kleinkindern, Kranke und Betagte - und um Asyl nachsucht, wird er oder sie automatisch ins Verfahren aufgenommen. Ein Nichteintretensentscheid wäre also gar nicht möglich.

Ich bitte Sie, diese Verfahren streng zu trennen. Das Nichteintretensverfahren beurteilt nur eines: Kann jemand ins Asylprüfungsverfahren Eingang finden, ja oder nein? Wenn das nicht der Fall ist, dann muss geprüft werden, ob es zumutbar und richtig ist und ob eine besondere Verletzlichkeit vorliegt, ob es unmöglich oder möglich ist, dass eine Person das Land verlassen muss. Wenn das nicht der Fall ist - und das kann sein, Frau Brunner, weil es eine besonders verletzliche Person ist -, dann muss sie das Land nicht verlassen.

Das ist getrennt zu machen, denn sonst vermischen Sie den Eintritt ins Asylverfahren, obwohl jemand gar kein Flüchtling ist, mit der Feststellung, ob er das Land verlassen kann, weil er besonders verletzlich ist; dann vermischen Sie zwei Dinge miteinander. Jemand, der im Augenblick besonders verletzlich ist, muss nicht zwangsläufig ins Asylverfahren aufgenommen werden.

Es kommt noch dazu, dass die Regelung, wonach jemand nach Hause zurückkehren muss, nicht nur für Asylbewerber mit einem Nichteintretensentscheid gilt, sondern auch für andere Ausländer, die hier sind und das Land verlassen müssen. Es muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob es zumutbar ist, dass er nach Hause geht. Wir haben bisher etwa tausend Fälle von Ausländern, die nicht im Asylverfahren waren und denen man, weil ein Härtefall vorliegt, einen vorläufigen Aufenthalt gewährt und sie nicht ausweist.

Ich bitte Sie darum, die beiden Verfahren sauber zu trennen. Das sind auch ganz verschiedene Prüfungsverfahren, ob jemand aufgenommen werden soll oder ob jemand hier bleiben soll, weil er eben eine besondere Eigenschaft hat.

Darum ist es richtig - das stand schon in der Kommission zur Diskussion -, wenn Sie den Antrag der Minderheit ablehnen und hier dem Bundesrat zustimmen.

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