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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat ja schon mehrmals zu dieser Frage Stellung genommen, [PAGE 353] zum Beispiel bei der Beantwortung der Motion Leutenegger Oberholzer 03.3637, der Interpellation Wyss 04.3541 und auch der Interpellation der grünen Fraktion 04.3626 zu Nichteintretensentscheiden im Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration trägt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen der Situation besonders verletzlicher Personen im Einzelfall Rechnung. Ihr Schutzbedürfnis wird bei der Frage der individuellen Zumutbarkeit der Wegweisung sicher berücksichtigt. Diese notwendige Prüfung muss immer erfolgen, sowohl bei Nichteintretensentscheiden als auch beim ordentlichen Asylverfahren; die Frage stellt sich immer. Wenn festgestellt wird, dass die Rückkehr einer Person - ob es sich um verletzliche Personen handelt oder nicht - nicht zumutbar ist, kann auch bei einem Nichteintretensentscheid bezüglich des Asylgesuchs eine vorläufige Aufnahme erfolgen. Dann wird die betroffene Person einem Kanton zugeteilt. Dort erhält sie die normale Sozialhilfe.

Die Fragen müssen separat geprüft werden, und selbst wenn die Rückkehr nach einem Nichteintretensentscheid als zumutbar erachtet wird, müssen Dauer und Umfang der Nothilfe im Einzelfall entsprechend der individuellen Situation angepasst werden.

Der Antrag wurde nicht gesondert als Antrag gestellt, sondern wir haben darüber im Zusammenhang mit den Diskussionen über Artikel 44a diskutiert. Aber auch wenn er hier jetzt allein im Raum steht, beantrage ich Ihnen mit der Mehrheit der Kommission - 8 zu 3 Stimmen -, diesen abzulehnen.

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