Lexipedia

preparatory:AB 54255

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Wir möchten Sie auch bitten, die Mehrheit zu unterstützen, nicht weil uns die Fassung der Minderheit unsympathisch wäre, aber es ist heute so: Mit Ausnahme der Landwirtschaft sind Kinderzulagen eine Angelegenheit der Kantone und nicht des Bundes. Die Kantone haben sie auch verschieden geregelt. Wie erwähnt haben heute acht Kantone eine Indexanpassung für Kinderzulagen, die ins Ausland gehen, unter anderem der Kanton Zürich; von dort stammt auch die Zahl. 0,5 Prozent der Kinderzulagen, die im Kanton Zürich an Ausländer ausbezahlt werden, stammen aus dem Asylbereich - also ein halbes Prozent.

Jetzt müssen Sie vom administrativen Aufwand her sehen: Wir haben Asylgesuche aus über 100 Ländern und hätten also für einen Anteil von 0,5 Prozent diese Regelungen und Abrechnungen zu machen. Und wie Herr Stähelin gesagt hat: Wenn die übrigen Kantone, die im übrigen Ausländerbereich die Kinderzulagen ohne Indexanpassung auszahlen, in diesem Bereich eine Indexanpassung vorsehen müssten, so wäre meines Erachtens der Aufwand wahrscheinlich grösser als der Nutzen, auch wenn mir entsprechende genaue Zahlen fehlen.

Ich glaube, wir sollten das den Kantonen überlassen. Die Kantone können es tun, und acht Kantone haben es getan. Wenn es die anderen auch tun, sollen sie es auch machen, wenn sie aber darauf verzichten, dann nicht.

Wie Herr Leuenberger sagte, ist es nur eine beschränkte Zahl von Personen, die solche Zulagen bekommen werden. Darum glauben wir, dass die Fassung der Mehrheit besser ist, die die Kinderzulagen auch in diesem Bereich kantonal geregelt belassen will.