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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich kann mich nicht für die Kommission zum Antrag Amgwerd äussern. Wir haben aber dem Nationalrat klar zugestimmt - dies im Wissen, dass damit auch den anwendenden Behörden eine grosse Verantwortung übertragen wird. Sie müssen nämlich entscheiden, ob diese Informationen eine Gefährdung bedeuten können oder nicht. Sie werden daher in die Verantwortung genommen; sie müssen prüfen, ob ein Risiko besteht, wenn sie die Daten bekannt geben. So viel zu diesem Punkt.

Ich möchte noch kurz begründen, weshalb wir in Absatz 3 Buchstabe c aufgrund des neuen Antrages des Bundesrates eine Änderung vorgenommen haben. Wir haben gemäss dem Antrag des Bundesrates beschlossen. Man muss hier Artikel 25c Anag beiziehen. Eine Erweiterung der Datenbekanntgabe kann bei der Rückübernahme und zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gemacht werden, wenn die betroffene Person in ihrem Heimatstaat nicht gefährdet ist - dies auch im Sinne von Artikel 2 des Rechtshilfegesetzes. Die Schweiz hat nämlich einen unbedingten völkerrechtlichen Anspruch darauf, dass Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in ihren Heimatstaaten zurückgenommen werden. Dieser Anspruch darf nicht von den Staaten abhängig gemacht werden, die mit der Rückführung in keinem notwendigen Zusammenhang stehen. Aus diesem Grund passen wir mit der Annahme der Bestimmung in Artikel 97 des Asylgesetzes auch die gleichlautende Bestimmung in Artikel 25c Anag an, die Personen betrifft, die nicht aus dem Asylbereich stammen. So viel, damit ich nicht ein weiteres Mal sprechen muss.