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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag der Kommission im Gesamten, denn die Kommission hat vergessen, Artikel 104 Absatz 2bis zu streichen. Es gehört eben zu diesem Konzept, dass er gestrichen wird. Dieser Antrag ist in Absprache mit dem Kommissionssekretariat und den zuständigen Vertretern des Departementes gestellt worden, denn in den Diskussionen und in den Änderungsanträgen ging das unter. Dies, damit die Vorlage dann auch materiell bereinigt ist. Es ist keine materielle Änderung gegenüber den Anträgen, welche zur Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens gemäss den Artikeln 104, 111 und 111a des Asylgesetzes gefasst wurden.

Der Nationalrat hat die Beschleunigung des Verfahrens als generellen Wunsch hineingetragen. Die Kommission des Nationalrates entschied zwar, dass die Entscheide im Einzelrichterverfahren gefällt werden sollen, fällte dann aber den Entscheid, dass zwei Richter zuständig sein sollen. Die Asylrekurskommission war klar der Meinung, dass es Entscheide von zwei Richtern nicht geben könne. Daher fand auf Antrag des Bundesrates - und auch mit der Unterstützung der Asylrekurskommission - diese Gesetzesanpassung statt. Die Rekurskommission kann also weiterhin in Einerbesetzung entscheiden. Wenn es aber um Entscheide zu offensichtlich begründeten oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden geht, muss ein zweiter Richter gefragt werden, ob er mit einem einzelrichterlichen Entscheid einverstanden ist. Wir sind damit, wie ich gesagt habe, auch dem Antrag des Bundesrates und der Asylrekurskommission gefolgt. Damit haben wir eine Entscheidung des Nationalrates korrigiert, denn es gibt, wie uns auch bestätigt worden ist, keinerlei Gremien, die in Zweierbesetzung entscheiden.