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Lauri Hans · Ständerat · 2005-03-17

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-17

Wortprotokoll

Es ist richtig, dass ich hier als Mitunterzeichner dieser Interpellation aufgeführt bin. Ich muss heute allerdings sagen, dass die Antwort des Bundesrates einiges für sich hat.

Man stellt fest, dass sich die Eidgenössische Spielbankenkommission jetzt offenbar einmal klar zu dieser strittigen Frage, die seit Jahren offen ist, äussern muss und dass damit in unserem Land endlich eine Rechtsunsicherheit beseitigt werden kann. Darüber, dass hier für die Zukunft Klarheit geschaffen wird, so glaube ich, kann man auch froh sein.

Wir müssen uns bewusst sein, dass hinter dieser Frage das ganz grundsätzliche Problem steht, ob ein Unterschied gemacht werden soll zwischen Automaten und Glücksspielen, die in Spielbanken und damit in einem geschützten Raum aufgestellt sind, und vergleichbaren Automaten, die im frei zugänglichen, öffentlichen Raum zur Verfügung stehen. Diese Frage ist von grösster Bedeutung unter den Stichworten Jugendschutz und Bekämpfung der Spielsucht. Wir wissen, dass in den Spielcasinos aufwendige Sozialmassnahmen in die Wege geleitet werden müssen, dass aufwendige Kontrollen durchgeführt werden. Dies sind alles Dinge, die im frei zugänglichen Raum nicht vorgesehen sind. Aus dieser Sicht - Jugendschutz, Sozialmassnahmen, Rechtsgleichheit zwischen den Casinos und dem frei zugänglichen Raum - glaube ich, dass es, wie der Bundesrat schreibt, eben auch positive Aspekte gibt. Ich glaube, dass diese Frage einer Lösung zugeführt werden kann, dass dann dieser alte "Krieg", der hier seit Jahren besteht, endlich einmal fertig ist. Ich glaube, dass wirtschaftliche Interessen damit in der Zukunft besser abgeschätzt werden können.