Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-05-30
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-30
Wortprotokoll
Nach 1998 und 2003 befassen wir uns heute erneut mit einem Entlastungsprogramm. Das ist nötig, um das strukturelle Defizit des Bundes abzubauen, und das verlangt die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse. Das verlangt aber auch der immer wieder gerne zitierte Generationenvertrag, der die heutige Generation dazu auffordert, nicht zulasten der kommenden Generationen auf Pump zu leben und ihnen die finanzpolitischen und steuerpolitischen Handlungsspielräume offen zu halten. Das verlangt aber auch die wirtschaftliche Vernunft, wie sie aus Expertenkreisen und auch vom IWF seit Jahren angemahnt wird.
Die Bruttoschuld unseres Landes betrug per Ende 2004 126,7 Milliarden Franken. Das sind 3 Milliarden mehr im Vergleich zum Vorjahr. Damit hat sich das Wachstum des Schuldenberges gegenüber 2003 sogar wieder beschleunigt, und die Schuldzinsen sind pro Jahr um zusätzliche 90 Millionen Franken angestiegen.
Das EP 2004 setzt, wie schon das EP 2003, im Wesentlichen auf der Ausgabenseite an, wo der Bundesrat bis 2008 gezielte Kürzungen von knapp 2 Milliarden Franken vorsieht. Das Schwergewicht des EP 2004 liegt bei den sechs [PAGE 489] grossen Aufgabengebieten des Bundes: soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Bildung und Grundlagenforschung, Landwirtschaft und Beziehungen zum Ausland. Damit der bereits im EP 2003 gesetzlich festgelegte Abbaupfad eingehalten werden kann, haben die vorgeschlagenen Massnahmen den Charakter von Sofortmassnahmen und sind deshalb relativ einfach und rasch umsetzbar.
Auf der Einnahmenseite hat der Bundesrat nach eingehender Prüfung gänzlich auf Steuererhöhungen verzichtet. Die dazu angestellten Überlegungen hat Herr Bundesrat Merz der Kommission ausführlich dargelegt. Einzig die Kontrolltätigkeit bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer wird verstärkt. Von dieser Massnahme werden Mehreinnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken erwartet.
Eine systematische Aufgabenverzichtplanung des Bundesrates wird in den Finanzplanjahren 2006 bis 2008 dazu beitragen, in der Bundesverwaltung 190 Millionen Franken einzusparen. Dieses vom Bundesrat Anfang Mai beschlossene Paket von rund 160 Massnahmen ist auf das EP 2004 abgestimmt, folgt jedoch einem eigenen Fahrplan.
Weitere separate Vorlagen wie die KVG-Revision, die 5. IV-Revision, das Projekt "Neuer Finanzierungsmodus Eisenbahn-Grossprojekte", das morgen in diesem Saal behandelt wird, und weitere Querschnittmassnahmen werden dem Entlastungsprogramm angerechnet, sind aber nicht Gegenstand des heute zur Beratung anstehenden Bundesgesetzes über das EP 2004. In der Botschaft sind diese Bereiche ab Seite 832 besprochen.
Zur Umsetzung des EP 2004 unterbreitet der Bundesrat drei Erlasse. Im Zentrum steht das Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2004, die Vorlage A. Dieses Gesetz umfasst als Mantelerlass sämtliche für die Umsetzung der Entlastungsmassnahmen notwendigen Gesetzesänderungen. Zudem enthält die Vorlage A einen Sparauftrag an den Bundesrat, der all jene Massnahmen umfasst, die ohne Gesetzesänderung ergriffen werden können. Die Vorlage B steht im Zusammenhang mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Immobilienübertragung an die ETH: Eine Anpassung der Verordnung über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten ist notwendig. Die Vorlage C schliesslich betrifft die im Rahmen der Aufgabenverzichtplanung vorgesehene Änderung der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen.
Ein Wort zur Debatte im Ständerat: Der Ständerat hat das EP 2004 in der Frühjahrssession behandelt. Eintreten war unbestritten, und ein Minderheitsantrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit der Aufforderung, auf der Einnahmenseite anzusetzen statt Kürzungen im Ausgabenbereich vorzunehmen, hatte keine Chance. Die Erwägungen des Ständerates beim Eintreten bezogen sich hauptsächlich auf die Beseitigung des strukturellen Defizits als vorrangiges Ziel der laufenden Legislaturperiode und auf die nachhaltige Sanierung des Bundeshaushaltes, was man nicht - so wurde argumentiert - mit den Entlastungsprogrammen 2003/04 erreichen könne. Umfassendere Reformen wurden gefordert: Die Verwaltungsreform, die finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke, Effizienzsteigerungen in den für das Wirtschaftswachstum relevanten Aufgabengebieten des Bundes wie dem Hochschulwesen, die Bahnreform oder die Steuerreform wurden besonders herausgestrichen.
Erstaunlicherweise verfehlte der Ständerat das vom Bundesrat angestrebte Entlastungsziel dann aber doch um 190 Millionen Franken. Die markantesten Abweichungen vom Entwurf des Bundesrates sind folgende: keine Reduktion der allgemeinen Strassenbeiträge; weniger Einsparungen beim regionalen Personenverkehr, dafür etwas mehr Einsparungen beim Nationalstrassenunterhalt; weniger Einsparungen bei den Hochschulen, insbesondere bei der ETH; Beibehaltung der Rückerstattung der Mineralölsteuer im öffentlichen Personenverkehr und in der Landwirtschaft, dafür Einsparungen beim Personal und Einsparungen durch die Verwaltungsreform.
Nun spreche ich etwas detaillierter über die Arbeit unserer Spezialkommission. Zur Vorberatung der Vorlage benötigten wir sieben Sitzungstage, an denen insgesamt 99 Anträge behandelt wurden. 34 Anträge bezogen sich auf mögliche neue Sparbereiche. Auf der Fahne figurieren 31 Minderheitsanträge, und für die Detailberatung wurden fristgerecht 2 weitere Einzelanträge eingereicht. Sie haben es gehört: Nun ist einer weiteren Frist für Einzelanträge - bis heute Abend am Schluss der Sitzung - zugestimmt worden.
Das Resultat Ihrer Spezialkommission darf sich sehen lassen, denn sie schlägt Ihnen 263 Millionen Franken mehr Einsparungen vor, als vom Bundesrat vorgesehen wurde. Gegenüber dem Beschluss des Ständerates sind es sogar 453 Millionen Franken mehr. Dieses Resultat sollte aber auch nicht überbewertet werden, denn einzelne Mehrheiten sind nur sehr knapp zustande gekommen. Eines ist allerdings klar: Die Spezialkommission hat den mit der Schuldenbremse in der Verfassung verankerten Auftrag sehr ernst genommen und die Dringlichkeit der zur Zielerreichung zu treffenden Massnahmen voll anerkannt. Auch grundsätzlich ist der Sanierungsbedarf der Bundesfinanzen in der Kommission nicht bestritten worden. Bezüglich des Vorgehens und der einzusetzenden Instrumente gehen die Meinungen zwischen SP und Grünen einerseits und CVP, FDP und SVP andererseits aber deutlich auseinander. Die Kommission hat einen Antrag auf Nichteintreten und einen Rückweisungsantrag der SP und der Grünen denn auch deutlich - mit einer Zweidrittelmehrheit - abgelehnt.
Vor dem Eintreten auf die Vorlage hörte die Kommission eine Vertretung der Kantone an. Die Kantone finden den Gesamtrahmen des EP 2004 zwar akzeptabel, sind jedoch mit der konkreten Ausgestaltung nicht überall einverstanden. Insbesondere erachtet die KdK die kumulativen Auswirkungen der Kombination von Massnahmen wie Verzicht auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer, Kürzung der Abgeltung beim regionalen Personenverkehr und Streichung der allgemeinen Strassenbeiträge als nicht akzeptabel. Am ehesten noch konnten sich die Kantone mit der Einzelmassnahme des Verzichts auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer einverstanden erklären. In der Detailberatung werden die übermässigen Belastungen in den Rand- und Gebirgskantonen Graubünden, Wallis, Uri und Jura, wo die Pro-Kopf-Belastung bis zu sechs Mal höher ist als in den tief belasteten Kantonen, sicher noch zu reden geben.
Nun erwähne ich noch die in der Eintretensdebatte am meisten geäusserten Kritikpunkte. Dies sind die Angst vor dem Abwürgen der Konjunktur, die Opfersymmetrie anstelle von klaren Prioritäten und die durch die Hintertüre des EP 2004 eingeführten Reformen.
Die Frage der Auswirkung des Entlastungsprogramms auf den Konjunkturverlauf wurde ausführlich diskutiert. Sowohl die Darlegungen des Bundesrates wie auch die Diskussion haben aber klar gezeigt, dass das EP 2004 konjunkturell zum richtigen Zeitpunkt kommt und ein konjunkturverträgliches Ausmass aufweist, zumal andere Einflussfaktoren wie die Konjunktur im Ausland, Wechselkursschwankungen oder der Erdölpreis einen wesentlich grösseren Einfluss auf den Konjunkturverlauf in unserem Lande haben als das EP 2004. Die Alternativen zum EP 2004 bestünden entweder in Steuererhöhungen oder in einem weiteren Anstieg des Schuldenberges. Das wären jedoch Alternativen, die für die grosse Mehrheit der Kommission nicht infrage kommen.
Die Kritik an der perspektivlosen Opfersymmetrie, mit der die Sparvorschläge des Bundesrates und des Ständerates zustande gekommen sind, zeigt schonungslos die Schwäche unseres Konkordanzsystems auf. Denn für die Schonung wachstumsrelevanter Bereiche wie beispielsweise Verkehrsinfrastruktur sowie Bildung und Forschung bräuchte es deutliche Mehrheiten; die sind in unserem von starken Lobbys beeinflussten Konkordanzsystem aber praktisch nicht zu finden. Deshalb ist die Opfersymmetrie geradezu die Methode der Wahl, um eine Sparvorlage mehrheitsfähig zu machen.
Wiederholt wurde in der Kommission der Vorwurf geäussert, mit dem EP 2004 kämen Reformen ohne Einbezug der zuständigen Legislativkommissionen und ohne spezifische Vernehmlassungsverfahren zustande. Paradebeispiele hierfür [PAGE 490] sind die wirklich grossen Brocken Landesverteidigung oder Übertragung der ETH-Immobilien an den ETH-Rat.
Trotz dieser kritischen Anmerkungen ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass der eingeschlagene Weg des Bundesrates grundsätzlich richtig ist. Sie beantragt deshalb mit 16 zu 9 Stimmen sowohl Eintreten als auch Ablehnung des Rückweisungsantrages an den Bundesrat.