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Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-05-31

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-05-31

Wortprotokoll

Ich äussere mich zum Regionalflugverkehr und zur allgemeinen Luftfahrt.

Es ist unbestritten, dass die Luftfahrt ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist. Bedeutsam ist dabei auch der regionale Linien- und Charterverkehr, ausgehend von den Regionalflugplätzen St. Gallen-Altenrhein, Bern-Belp, Lugano-Agno und Sion. Diese vier Regionalflugplätze verzeichnen pro Jahr rund 150 000 Flugbewegungen, wovon rund 30 000 auf den Linien- und Charterverkehr entfallen. Die Zahl der beförderten Passagiere beläuft sich auf rund 500 000, und auf den vier erwähnten Regionalflugplätzen werden rund 950 Personen beschäftigt. Der Betrieb dieser regionalen Flugplätze ist also im öffentlichen Interesse der Schweiz. Der von ihnen betriebene Charter- und Linienverkehr ermöglicht die Anbindung der einzelnen Landesteile an das internationale Luftverkehrsnetz. Der Linien- und Charterverkehr deckt einen Teil des öffentlichen Verkehrs ab und umfasst Zubringerfunktionen für die grossen Flughäfen. Die positiven Auswirkungen für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Regionen sind nachgewiesen.

Da auch die Regionalflugplätze in erster Priorität Linienverkehr betreiben, müssen sie - genau gleich wie die grossen Flughäfen - eine leistungsfähige Infrastruktur zur Verfügung halten. Dies ist Voraussetzung zur Erlangung der Betriebskonzessionen. Da die Regionalflugplätze mit Linienflugverkehr für den Betrieb die gleichen rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllen müssen wie die grossen Flughäfen, müssen die Regionalflugplätze auch bezüglich Förderung und Unterstützung gleichgestellt werden. Wenn schon die gleichen Verpflichtungen bestehen, müssen auch dieselben Rechte gelten. Dies bedeutet konkret, dass die bestehenden Förderungs- und Unterstützungsmassnahmen - sie sind in Artikel 101 des geltenden Luftfahrtgesetzes verankert - nicht nur explizit für die grossen Flughäfen Basel, Zürich und Genf gelten, sondern auch für die Regionalflugplätze Anwendung finden müssen.

Es kommt hinzu, dass die rechtlichen Verfahren für den Bau, bauliche Veränderungen und Betrieb der Regionalflugplätze zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wesentlich optimiert, vereinfacht und beschleunigt werden müssen. Die heutige Situation ist diesbezüglich absolut unbefriedigend. Schliesslich darf der Binnenflugverkehr nicht marginalisiert werden. Es wird deshalb von unserer Seite ausdrücklich begrüsst, wenn zur Förderung der Luftverkehrsverbindungen im Inland das Instrument der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen geprüft werden soll. [PAGE 528]

Noch einige Bemerkungen zur allgemeinen Luftfahrt: Die allgemeine Luftfahrt umfasst alle zivilen Flüge ausserhalb des Linien- und Charterverkehrs, inklusive der Helifliegerei. Dazu gehören Grundausbildung, Weiterbildung, Training, Rettungsflüge, Arbeitsflüge aller Art, Transportflüge und auch sämtliche Luftsportarten. Rund 95 Prozent aller im schweizerischen Register eingetragenen Flugzeuge werden für die allgemeine Luftfahrt eingesetzt. Damit werden rund 70 Prozent aller Flugbewegungen in unserem Land durchgeführt. Die allgemeine Luftfahrt ist also luftfahrtpolitisch überhaupt nicht von untergeordneter Bedeutung, insbesondere auch deshalb nicht, weil sie den ganzen Grundschulungsbereich umfasst und damit die Basis für viele Berufe in der Luftfahrt darstellt.

Im Bericht ist die allgemeine Luftfahrt in zu bescheidenem Masse erwähnt. Sie muss in Zukunft wesentlich aufgewertet und ganzheitlich dargestellt werden. Sie ist ein wichtiger Teil des Gesamtsystems Luftfahrt der Schweiz. Im Hinblick auf allfällige gesetzliche Anpassungen ist diesem Aspekt besondere Beachtung zu schenken.