Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-06-01
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-01
Wortprotokoll
Dieser Systemwechsel in der Finanzierungspraxis des Nationalfonds wurde bereits im letzten Jahr vollzogen; er ist also bereits für das Jahr 2005 budgetaktiv. Insgesamt werden mit diesem Systemwechsel die Reserven des Nationalfonds bis ins Jahr 2007 von zirka 270 Millionen Franken auf einen Betrag in der Grössenordnung von 30 bis 40 Millionen Franken reduziert. Die bisherige Praxis des Nationalfonds war so: Wenn Forschungsgesuche bewilligt wurden - sie laufen in der Regel über drei bis vier Jahre -, dann wurden auch die entsprechenden Saläre der Forschenden zurückgestellt. Man kann in dem Sinne nicht von einer eigentlichen Reserve reden, sondern es handelt sich um eine Rückstellung dieser Forschungsgelder. Im internationalen Vergleich war das eine Besonderheit der Finanzierung von Forschungsprojekten und stellte eine eigentliche Stärke unseres Forschungsförderungssystems dar.
Nun wird der Systemwechsel vollzogen. Auch aus der Sicht der Kommission dürfen wir feststellen, dass sich auch die verantwortlichen Leute im Nationalfonds sehr engagiert für diesen Systemwechsel einsetzen. Aber sie erklären uns auch - das hat der Bundesrat ausgeführt -, dass der Nationalfonds vor allem bei Projekten mit ausländischer Beteiligung, wo es darum geht, Forscher aus dem Ausland für ein dreijähriges Projekt in der Schweiz zu engagieren, die Möglichkeit haben sollte, Verträge auch über drei Jahre hinaus abzuschliessen. Das kann er mit den Schweizer Forschern nicht mehr wie früher im gewohnten Masse tun. Aus diesem Grunde beantragt der Nationalfonds eine Reserve von 50 Millionen Franken.
Die Kommission hat dieses Anliegen aufgenommen; sie hat eine Motion formuliert, die Sie auf der letzten Seite der Fahne finden, mit dem Ziel, dass diese Reservebildung auch im entsprechenden Gesetz mit der Hochschulreform 2008 verankert wird. Vermutlich wird es das Forschungsförderungsgesetz sein.
Nun geht dies aber Frau Riklin nicht weit genug. Sie trägt mit ihrem Antrag das Anliegen vor, dem Nationalfonds im Jahre 2007 die Mittel nicht wie vorgesehen um 100 Millionen Franken, sondern nur um 50 Millionen Franken zu kürzen, um diese Reserve in der Höhe von 50 Millionen Franken bereits im Jahre 2008 zur Verfügung zu haben.
Die Fassung der Kommission führt also dazu, dass dem Nationalfonds ab 2008, wenn die Gesetzesrevision vollzogen ist, rund 30 bis 40 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Wenn wir auf dieser Linie bleiben, muss dann der Bundesrat noch etwas Geld hinzufügen, damit der Nationalfonds wirklich 50 Millionen Franken Reserve zur Verfügung hat.
Die Kommission hat über den Antrag Riklin nicht abgestimmt. Ich kann Ihnen also namens der Kommission keine [PAGE 552] Empfehlung abgeben, hoffe aber, dass ich Ihnen erklären konnte, wie das System funktioniert.