Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-01
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-01
Wortprotokoll
Was wir heute diskutieren, ist ein Entlastungsprogramm; und das Wort "Programm" sagt, dass es sich um einen Antrag des Bundesrates handelt, der sich auf alle Departemente erstreckt und der vom Bundesrat als Programm geschnürt worden ist. Mit dem Antrag der Minderheit I riskieren Sie einen Dammbruch - einen Dammbruch, den Sie vorgestern verhindert haben, als es Stimmen gab, die die Entwicklungshilfe von den Kürzungsbemühungen ausnehmen wollten.
Der Bundesrat hat es sich mit den Anträgen im Bereich der Landesverteidigung bzw. der Armee nicht leicht gemacht. Er hat am 8. September 2004 und sodann am 11. April dieses Jahres - unter ausdrücklicher Berücksichtigung der sicherheitspolitischen Lage - im Wesentlichen drei Entscheide getroffen:
1. In der Armee soll eine Rollenspezialisierung stattfinden, indem die Sicherheits- und Verteidigungskräfte aufgeteilt werden.
2. Die Kernkompetenz der Armee, die Verteidigung, soll erhalten bleiben, und dies mit dem Element der Aufwuchsfähigkeit.
3. Die Friedensförderung soll ausgebaut werden.
Auf dieser Basis, vor dem Hintergrund dieser Entscheide, die getroffen werden können, ohne Gesetze anzupassen, hat der Bundesrat im Einvernehmen mit dem VBS die Kürzungsvorgaben definiert.
Das Volumen der Rüstungsausgaben im Jahr 2008 wird, sofern Sie Ihrer Kommissionsmehrheit und damit dem Bundesrat zustimmen, immer noch oder wieder über demjenigen des Voranschlags 2005 liegen, und das alles ohne Anpassung in der Militärgesetzgebung. Mit der vom Bundesrat beschlossenen Schwergewichtsverlagerung zu den Sicherungseinsätzen wird die richtige Antwort auf die aktuelle und in absehbarer Zukunft zu erwartende Bedrohungslage gegeben.
Ich äussere mich nun kurz zu den verschiedenen Minderheiten.
Während der Antrag der Minderheit I die Armee vollumfänglich von Kürzungen ausnehmen möchte, was einen Dammbruch in diesem Programm bedeuten würde, sollen gemäss der Minderheit II nichterzielte Einsparungen bei der Armee bis ins Jahr 2008 zu einem guten Teil durch entsprechende Kürzungen beim Bundesamt für Wohnungswesen kompensiert werden. Diese Kompensation würde de facto zu einer Abschaffung des Bundesamtes für Wohnungswesen und zur Einstellung der ihm übertragenen Aufgaben in den nächsten drei bis vier Jahren führen. Das hält der Bundesrat aus folgenden Gründen nicht für möglich: Gestützt auf das alte Gesetz, das sogenannte WEG, hat der Bund bis Ende des Jahres 2001 öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen, die heute noch bestehen. Diese Verträge haben teilweise Laufzeiten von bis zu 30 Jahren. Auf der Basis dieser Verträge sind heute bedeutende Mittel verpflichtet, nämlich 164 Millionen Franken für das Jahr 2006, 153 Millionen für 2007 und 140 Millionen für 2008.
Mit der Massnahme im Entlastungsprogramm 2003, mit der das Wohnungswesen bereits gestutzt wurde, wurde die Ausrichtung von direkten Darlehen bis ins Jahr 2008 sistiert. Das hatte zur Folge, dass der Bund seit 2002 keine neuen Direktdarlehen mehr gewährt hat. Der Stopp hat in diesem Bereich also bereits stattgefunden. Aus diesem Grund haben wir auch im Finanzplan für die Jahre 2006 bis 2008 keine Mittel mehr für die Finanzierung von neuen Verpflichtungen eingestellt, und das, was wir hier eingestellt haben, dient eben vor allem der Honorierung der bereits eingegangenen Verpflichtungen. Damit wird klar, dass bei der Wohnbauförderung zurzeit faktisch einfach keine weiteren Einsparungen mehr möglich sind.
Ich äussere mich zu den anderen Minderheiten wie folgt: Von den drei Anträgen gehen insbesondere die Minderheitsanträge Frösch und Recordon weit über das vom Bundesrat als noch verantwortbar erkannte Spar- oder Kürzungspotenzial hinaus. Sie stellen die Erfüllung der Armeeaufgaben und damit die Armee selber infrage. Eine derart weitgehende [PAGE 546] Kürzung kann nicht im Rahmen der finanzpolitisch motivierten Beratung und nicht im Rahmen eines Entlastungsprogramms geschehen. Das wäre absolut fahrlässig.
Zum Antrag der Minderheit III (Rey): Eine Kürzung der Zahlungskredite um die noch nicht eingegangenen Verpflichtungen für Investitionsprojekte aus früher bewilligten Verpflichtungskrediten ist möglich. Aber sie führt aus folgenden Gründen eben nicht wirklich zu Einsparungen: Hinter jedem Verpflichtungskredit steht nämlich ein Bedarf, der von Ihnen, vom Parlament, bereits geprüft und bewilligt worden ist. Es sind bewilligte Kredite. Wenn Verpflichtungen noch nicht eingegangen worden sind, dann kann das eben verschiedene Gründe haben, z. B. auch solche, die projektrelevant sind, etwa wenn aufgrund von ausstehenden Bewilligungen oder aufgrund von bewussten oder von technischen Etappierungen Verzögerungen entstehen. Eine Erstreckung entlastet deshalb den Bundeshaushalt eben nicht dauerhaft, weil das gesamte Volumen der Zahlungen gleichwohl anfallen wird. Im schlimmsten Fall müssten sogar vertragliche Bedingungen mit den Lieferanten neu ausgehandelt werden, und das würde sich dann am Ende kostensteigernd auswirken.
Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, der Mehrheit der vorberatenden Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen und die entsprechenden Kürzungen vorzunehmen.