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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2005-06-01

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-01

Wortprotokoll

Das EP 2004 trifft leider auch den Strassenbau und damit auch die Nationalstrassen. So sollen in den Jahren 2006/07 für Neubauten gegenüber dem Finanzplan insgesamt 188 Millionen Franken weniger Finanzmittel eingestellt werden. Wenn man berücksichtigt, dass der Strassenverkehr in der Bundesrechnung jährlich mit mehr als 3 Milliarden Franken zu Buche steht, scheint es jedoch logisch, dass auch der Bereich Strassen einen Beitrag zum Entlastungsprogramm leisten muss. Allerdings löst man damit keine Probleme. Man verschiebt vielerorts die Lösung von dringenden Verkehrsproblemen auf einen späteren, vielleicht teilweise sogar auf einen unbestimmten Zeitpunkt.

Bei der Festlegung der vom Entlastungsprogramm betroffenen Strassenabschnitte wurden offenbar intern zwei Varianten diskutiert: Soll man lediglich bei den noch nicht begonnenen Neubaustrecken den Baubeginn verschieben, oder soll man auch die Arbeiten an bereits im Bau befindlichen Strassenabschnitten künstlich verzögern, damit kurzfristig weniger Baukosten anfallen? Der Bundesrat hat sich für die zweite Variante entschieden, mit der Begründung, damit wäre die Betroffenheit grösser. Eigentlich würde ich beim Einsatz der immer knapper werdenden Geldmittel diejenige Lösung wählen, welche für den Steuerzahler am effizientesten und kostengünstigsten ist. Einem privaten Bauherrn würde es wohl nie in den Sinn kommen, die Arbeiten an einer Baustelle künstlich zu verzögern, um Geld zu sparen. Hier hat der Bund aber offenbar andere Gesetze.

Man hat sich bei der Erarbeitung des EP 2004 sichtlich bemüht - das ist zu anerkennen -, eine politisch verträgliche Mischung zwischen Verschiebungen des Baubeginns und Verzögerungen bei bereits begonnenen Strassenabschnitten zu finden. Der Bundesrat hat sich auch bemüht, die Sparmassnahmen einigermassen verträglich auf alle Landesgegenden zu verteilen, soweit das aus verkehrspolitischen Gründen überhaupt vertretbar war. Dies betrifft auch den Nationalstrassenunterhalt und die allgemeinen Strassenbeiträge. Auch beim Strassenunterhalt gilt es, zwischen dem Wünschbaren und dem Machbaren abzuwägen. Nachdem in den letzten Jahren jedoch eine etwas überproportionale Zunahme der für den Unterhalt eingestellten Mittel zu verzeichnen war, kann hier einer vorübergehenden Plafonierung zugestimmt werden.

Die SVP-Fraktion wird in allen drei Positionen - beim Nationalstrassenbau, beim Nationalstrassenunterhalt und bei den allgemeinen Strassenbeiträgen - mehrheitlich der Kommissionsmehrheit und damit dem Bundesrat zustimmen. Dies vor allem in der Absicht, die Ziele des Entlastungsprogramms 2004, welches praktisch alle Politikbereiche umfasst, zu erreichen.