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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-01

Wortprotokoll

Was muten wir erstens dem Nationalstrassenbau zu? In Bezug auf die Bauten sind es zwei Dinge: 1. Wir wollen eine gewisse zeitliche Erstreckung und damit eine Verteilung von Krediten über die Jahre. 2. Wir muten diesem Programm - befristet auf zwei Jahre - zu, einen Beitrag zu leisten. Oder umgekehrt gesagt: Die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes steht nicht in Gefahr. Es ist nicht die Absicht des Bundesrates, an diesem beschlossenen Netz Minderungen und Einschränkungen vorzunehmen. Damit ist eigentlich gleichzeitig gesagt, dass wir hier keine fundamentalen Anträge stellen, sondern Opfer erwarten, wie sie in anderen Bereichen in vergleichbarem Umfang auch erbracht werden müssen.

Ich erinnere Sie daran, dass der Nationalstrassenbau im nächsten Jahr etwa 1,4 Milliarden Franken kosten wird, sodass die erwartete Kürzung um 88 Millionen hier gewiss zu keinen grossen Problemen führen wird. Wir werden keine Projekte streichen, wir werden die Infrastrukturen im geplanten Ausmass zu Ende bauen. Aber es wird auch einen positiven Nebeneffekt haben, denn in dem Ausmass, in dem vorübergehend keine neuen Autobahnen mehr gebaut werden, fallen dann auch keine Betriebskosten an. Die Betriebskosten und die Unterhaltskosten sind das Gegenstück zum volkswirtschaftlichen Nutzen dieser Bauten. Wir werden die Investitionen in diesen Bereich weiterhin streng priorisieren müssen, und wir werden uns vor allem auch dem Agglomerationsverkehr zuwenden.

Es zeigt sich je länger, je mehr, dass die Anbindung der Zentren, der Agglomerationen, an das Verkehrsnetz von grosser Wichtigkeit ist und dass wir in bestimmten Regionen ein Mehrfaches dafür tun müssen. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen eine Neuauflage des "Avanti-Fonds" aus der Avanti-Vorlage beantragt. Die Vernehmlassung dazu ist eröffnet. Im Zentrum der Vorlage steht die Schaffung eines Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr. Mit dieser Massnahme können die Auswirkungen der reduzierten Investitionen im Nationalstrassenbau teilweise gemildert werden.

Ich äussere mich zweitens zum Unterhalt: Im Rahmen der vorberatenden Kommission sind die für den Unterhalt verantwortlichen Fachleute zu Anhörungen eingeladen worden. Diese Anhörungen haben ergeben, dass man im Bundesamt für Strassen dem Betrieb und dem Unterhalt der bestehenden Infrastrukturen nach wie vor erste Priorität einräumt und nur in zweiter Priorität auf den weiteren Ausbau setzt - weshalb hier beim Kürzen eine gewisse Vorsicht geboten ist.

Diese Unterhaltskosten fallen an, erstens weil das Netz der Autobahnen immer grösser wird; zweitens weil die Strassen natürlich - wie wir alle - jedes Jahr ein Jahr älter werden; drittens weil das Verkehrsvolumen auf den Autobahnen stark zunimmt. Daher ist es gegeben, in diesen Bereich nur mit Vorsicht einzugreifen.

Aber interessanter- und erstaunlicherweise haben die Anhörungen der Fachleute ergeben, dass man hier eigentlich sogar noch etwas mehr kürzen könnte. Nur sind wir der [PAGE 561] Meinung, dass man nicht in ein sogenanntes Stop-and-go-System hineinkommen darf. Man sollte, wenn schon, auch hier eine gewisse Kontinuität wahren.

Ich erinnere Sie daran, dass Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen nach deren Fertigstellung mit der Vorlage NFA vollständig in die Verantwortung des Bundes übergehen werden. Schon aus diesem Grund haben wir natürlich keinerlei Interesse, das Netz verlottern zu lassen, weil uns sonst die Verhältnisse in einigen wenigen Jahren wieder einholen.

Ich äussere mich auch noch zu den ausserordentlichen Strassenbeiträgen. Das ist ein Streitpunkt zwischen den Kantonen und dem Bundesrat geblieben, und es ist ein Streitpunkt, in dem ich eigentlich auch für die Kantone ein gewisses Verständnis habe. Diese ausserordentlichen, nicht werkgebundenen Beiträge sind in den Kantonen immer als eine willkommene Bereicherung, als ein willkommener Zustupf für die Kantonskasse verstanden worden. Wir sind der Verwendung dieser Gelder in einzelnen Kantonen etwas nachgegangen und haben festgestellt, dass es Kantone gibt, die diese Mittel gar nicht für den Strassenbau eingesetzt, sondern einfach via allgemeine Kantonskasse vereinnahmt haben. Unter diesen Bedingungen verstehe ich sehr wohl, dass sie Widerstand anmelden. Wir sind der Meinung, dass gerade hier von den Kantonen eigentlich Alternativvorschläge hätten kommen müssen, wenn sie diese Beiträge schon behalten wollen. Es sind aber keine Ideen gekommen, und deshalb möchte der Bundesrat an diesen Kürzungen festhalten. Ich erinnere Sie noch einmal daran, dass die gesamten Kürzungen für die Kantone mit 140 Millionen Franken, gemessen am gesamten Projekt EP 2004, doch eigentlich moderat ausfallen.

Nun möchten wir Ihnen beantragen, auch in diesem Bereich in allen Fällen an den Vorschlägen des Bundesrates festzuhalten und damit ausdrücklich eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Wir haben gehört, dass offensichtlich im Rahmen Ihrer, aber auch der ständerätlichen Kommission die Bereitschaft besteht, eine Lösung für diesen Teil der allgemeinen, nicht werkgebundenen Strassenbeiträge zu finden, dergestalt, dass man die Situation der einzelnen Kantone individueller berücksichtigt. Das kann für die Vorlage ein Gewinn sein. Weil ein solcher Gewinn in Aussicht steht, ersuche ich Sie, in diesem Fall eine Differenz zum Ständerat zu schaffen und uns die Möglichkeit zu geben, das Thema vor der nächsten Ständeratsrunde noch einmal zu behandeln.