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preparatory:AB 54560

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-01

Wortprotokoll

Der Zahlungsrahmen für die SBB beträgt in den nächsten Jahren jeweils rund 1,45 Milliarden Franken. Diesem Betrag ist der Antrag des Bundesrates auf eine Kürzung von 25 Millionen gegenüberzustellen. Dazu Folgendes: Es gibt beim öffentlichen Verkehr drei Trassenpreise: Es gibt erstens einen Trassenpreis für den regionalen Personenverkehr, zweitens einen Trassenpreis für den Güterverkehr und drittens einen Trassenpreis für den Personenfernverkehr. An den beiden erstgenannten Trassenpreisen ändert sich mit unserem Kürzungsantrag nichts; wir möchten einzig den Trassenpreis für den Personenfernverkehr anpassen. Der Grund dafür ist die Inbetriebnahme der ersten Etappe von "Bahn 2000", namentlich die Strecke Zürich-Bern. Denn damit bekommen die SBB - die derzeit ja die einzige Anbieterin im Bereich des Personenfernverkehrs sind - die Möglichkeit, Mehrerträge zu erwirtschaften.

Diese Mehrerträge haben wir mit den SBB errechnet. Wir sind auf die Grössenordnung von 25 Millionen Franken gekommen; diesem Betrag stimmen die SBB ausdrücklich zu. Es ist also keine Sparmassnahme, sondern es ist das Abschöpfen von zusätzlich zu erwartenden Einnahmen. Da der Bund diese ganzen Infrastrukturen voll finanziert, ist es doch sein legitimes Recht, eben auch einen Teil der Mehrerträge abzuschöpfen - das ist in jeder Unternehmung etwas Normales -, sodass wir das ordentliche Budget des Bundes um diesen Betrag entlasten können. Für den Bund als Investor ist es legitim, diesen "return on investment" zu vereinnahmen.

Nun zum Minderheitsantrag Hämmerle, zu dem Folgendes zu sagen ist: Der Bundesrat hat sich dieses Frühjahr dafür ausgesprochen, dass dringliche und wichtige Agglomerationsprojekte über einen Dringlichkeitsfonds finanziert werden sollen. Zu diesen Projekten gehört die Durchmesserlinie Zürich, dazu gehört beispielsweise aber auch - ich möchte es in Richtung unserer welschen Nationalrätinnen und Nationalräte sagen - das Ceva-Projekt in Genf.

Ich gebe zu, Sie haben diesem Fonds noch nicht zugestimmt. Er besteht noch nicht. Aber wir sind der Überzeugung, dass wir gewisse dringliche Infrastrukturvorhaben nur auf solchem Wege realisieren können. Unsere Annahme beruht auch auf der Tatsache, dass sich derzeit der Saldo der Spezialfinanzierung Strassenverkehr auf fast 4 Milliarden Franken beläuft; dies sind Einnahmen, die blockiert sind. Ein Teil dieser Mittel soll jetzt via diesen Fonds deblockiert werden. Als Konsequenz dieser vorgesehenen Fondslösung besteht eben keine Notwendigkeit, das von Ihnen monierte Projekt in die Leistungsvereinbarung mit den SBB aufzunehmen.

Die beantragte Kürzung kann von den SBB aufgefangen werden. Wir sind deshalb der Meinung, dass Sie diesem Antrag des Bundesrates ohne Bedenken zustimmen können.

Ich habe noch einen Hinweis in Richtung von Frau Heim: Sie hat beklagt, dass infolge mangelnder Investitionen die erste Etappe von "Bahn 2000" noch nicht voll betriebsfähig sei und dass man die besagte Strecke nur mit 160 Stundenkilometern befahren könne. Dazu ist zu sagen, dass es sich um das ETCS-System handelt, das sie wahrscheinlich vor Augen hat. Dieses System ist europaweit eine Innovation, da sind wir technologisch an der Spitze. Es haben sich aber gewisse technische Probleme ergeben. Die entsprechenden Kredite für das ETCS-System sollen jedoch im Budget des UVEK für nächstes Jahr eingestellt werden.

Was die Mehrkosten betrifft: Das UVEK hat sich bereit erklärt, die Kosten im Rahmen des Budgets zu kompensieren, sodass die erste Etappe von "Bahn 2000" ohne weiteres ihre Vollendung finden kann.

Ich bitte Sie also, den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.