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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat im Entlastungsprogramm unter dem Titel Wohnungswesen keine Massnahmen vorgeschlagen. Die sind im Laufe der Verhandlungen von Ihrer vorberatenden Kommission eingebracht worden. Der Stand der Wohnbauförderung - und das ist eigentlich die Antwort auf die Frage, warum wir hier nichts vorgeschlagen haben - ist der, dass, gestützt auf das alte Gesetz, der Bund bis Ende 2001 öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen hat, und seither hat er seine Tätigkeit in diesem Bereich eingestellt. Diese Verträge haben Laufzeiten von teilweise bis zu 30 Jahren. Mit der Massnahme im Entlastungsprogramm 2003, die wir vor einem Jahr beschlossen haben, wurde die Ausrichtung von direkten Darlehen nach dem neuen Gesetz bis Ende 2008 sistiert. Das hat zur Folge, dass derzeit der Bund keine Direktdarlehen mehr gewährt. Es herrscht vollkommene Stille in diesem Bereich. [PAGE 587] Aus diesem Grund wurden auch keine neuen Mittel für die Finanzierung von Verpflichtungen eingestellt.

Im Finanzplan sind vier Kredite eingestellt, und an diesen vier Krediten kann man arbeiten - oder versuchen zu arbeiten. Der erste betrifft die Funktionsausgaben. Die Funktionsausgaben sind bekanntlich Personal- und Sachausgaben, und sie beinhalten auch die Informatikinvestitionen. Das sind, alles zusammen, jährlich etwa 8 bis 9 Millionen Franken. Hier haben wir bei der Aufgabenverzichtplanung schon ein Opfer verlangt. Da können Sie nicht mehr sehr viel holen.

2. Die Zusatzverbilligungen und Beiträge für Mietzinse, für laufende WEG-Geschäfte sind vertraglich zugesichert. Sie haben Laufzeiten von bis zu 30 Jahren. Die jährlich geschuldeten Beträge sinken mit dem Auslaufen der alten Beträge kontinuierlich ab. Aber der Bund hat seine Verpflichtungen doch noch über Jahre einzuhalten, und kurzfristig sind deshalb in diesem Bereich einfach keine Einsparungen erzielbar.

3. Auch für die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten gilt eigentlich dasselbe: Diese Zahlungen sind vertraglich zugesichert und werden jeweils nach Vorliegen der Bauabrechnung fällig. Da kann es im einen oder anderen Fall "Nachhänger" haben, aber auch hier ist nichts zu kürzen.

4. Der letzte Bereich betrifft Verluste aus Bürgschaftsverpflichtungen. Dieser Kredit wurde 1999 mit dem Beschluss über Massnahmen zur Bereinigung und Verminderung der Verluste aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung in die Finanzplanung aufgenommen, und zwar so, dass ab 2006 jährlich 40 Millionen Franken vorgesehen sind. Zuvor hat man diese jeweils über Nachtragskredite abgedeckt, weil es von Jahr zu Jahr etwas unterschiedliche Grössen waren. Wir finden, dass es unsinnig wäre, jetzt wieder zu diesem alten System zurückzukehren. Sie können schon versuchen, hier etwas zu kürzen, aber letztlich erreichen Sie nichts, wenn dann auf dem Weg über den Nachtrag wieder Kredite für die Erfüllung von Bürgschaftsverpflichtungen anbegehrt werden müssen. Wir kommen deshalb zum Schluss, dass sich der Bund aus diesen Verpflichtungen nicht zurückziehen kann; das Kürzungspotenzial ist minimal, und ausserdem beruhen diese Mittel auf Verträgen.

In Wiederholung dessen, was Herr Walker sagte, kann ich bestätigen: Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten. Ab 2009 gibt es wieder mehr Spielraum; dann kann man das Bundesamt wieder zur Diskussion stellen, so man das tun will

Aber für heute sehe ich hier keine Möglichkeiten und beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, auf diese Kürzungen nicht einzutreten.