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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2005-06-02

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Ich vertrete Herrn Hofmann für die Begründung des Antrages der Minderheit. Herr Hofmann wird unterdessen seine Stimme für nächste Taten schonen.

Das Entlastungsprogramm 2004 ist ein Anderthalb-Milliarden-Projekt. Auch mit der Überzeugung, dass es das letzte derart zusammengeschusterte Entlastungsprogramm ist und sein wird, beantragt Ihnen die Minderheit, hier ein Controlling und eine Wirksamkeitsanalyse einzurichten und diese auch gesetzlich, hier von der Bundesversammlung aus, dem Bundesrat in Auftrag zu geben. Bereits bei den Verhandlungen zum Entlastungsprogramm 2003 wurde eine Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen diskutiert. Im August 2004 wurde dieses Anliegen in der Finanzkommission diskutiert - es wurde auch darüber abgestimmt - und als grundsätzlich gute Idee beurteilt. Es wurde - zumindest teilweise - auch zugestanden, derart grosse Projekte bräuchten ein Controlling. Es wurde aber vorgehalten, dieser Antrag hätte gleich von Beginn an in die Debatte über das EP 2003 eingebracht werden müssen.

Jetzt ist der Zeitpunkt richtig. Wir stehen in den Verhandlungen zum zweiten sogenannten Entlastungsprogramm. Der Bundesrat hat die Ziele des EP 2004 formuliert, und deren Wirksamkeit gilt es zu überprüfen. Für ein derartiges Grossprojekt ist es allein schon methodisch richtig und zeitgerecht, ein Controlling zu installieren. In der Privatwirtschaft würde es kein Projekt in diesem Umfang ohne Controlling geben. Aber auch rechtlich gibt uns die Verfassung Grundlagen und Aufträge, um ein Controlling und eine Wirksamkeitsanalyse zu machen. Gemäss Artikel 170 der Bundesverfassung hat die Bundesversammlung nämlich dafür zu sorgen, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. In Artikel 50 der Bundesverfassung finden wir die Grundlage dafür, dass das Handeln des Bundes auf mögliche Auswirkungen auf Gemeinden, Städte, Agglomerationen und Berggebiete zu überprüfen ist. Der Antrag der Minderheit Hofmann Urs verlangt nichts anderes als die konkrete Umsetzung dieser Verfassungsaufträge, und zwar in der einfachen Form einer rechtlichen Grundlage hier im Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2004.

Wenn in der Kommission etwa von Herrn Bundesrat Merz dagegengehalten wurde, der Bundesrat werde dann sowieso im Rahmen von Berichten zur Rechnung über die Erreichung der Ziele Bericht erstatten, muss ich sagen: Wenn es sowieso in der Absicht des Bundesrates liegt, über den Vollzug und die Wirkungen des EP 2004 Bericht zu erstatten, wozu er ja eben auch aufgrund des von mir zitierten Verfassungsartikels verpflichtet ist, steht dem gerade dann überhaupt nichts entgegen, dass wir hier eine klare Gesetzesgrundlage einrichten und den Auftrag zuhanden des Bundesrates präzisieren.

Schauen wir uns die einzelnen Ziffern des Antrages noch etwas näher an: Ziffer 1 ist klar; dazu muss der Bund Rechenschaft ablegen, auch zuhanden der Öffentlichkeit. Ziffer 2 - [PAGE 598] inwieweit sind die Kantone von den Massnahmen betroffen? -, auch hier: Verfassungsgrundlage. Ziffer 4 - die Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum -: Hier genügt es natürlich nicht, auf die BAK-Studie zu verweisen, denn diese beruht auf den Prognosen. Mit dem Minderheitsantrag Hofmann Urs geht es darum, zu prüfen, ob die Wirkungsziele dann auch tatsächlich in der Umsetzung den heutigen Prognosen entsprechen.

Ich bitte Sie also im Namen der Minderheit, diesen Antrag anzunehmen.