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Villiger Kaspar · Bundesrat · 1999-12-16

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-16

Wortprotokoll

Es geht hier in der Tat um ein Politikum, das in diesem Rat immer wieder zu reden gegeben hat. Natürlich müssen wir im Kampf gegen die Steuerhinterziehung alles tun, was wir können. Das erfordert immer auch Wachsamkeit. Es ist aber nicht sicher, dass härtere Strafandrohungen zu mehr Erfolg führen. Der Erfolg der Massnahmen gegen ein bestimmtes Delikt oder gegen eine Gruppe von Delikten hängt meistens nicht von der Höhe der Strafandrohung ab, sondern ebenso sehr von der Wahrscheinlichkeit, mit welcher ein Delikt entdeckt wird und der Täter dann auch bestraft werden kann.

Wenn nun hier verlangt wird, die Steuerhinterziehung nicht mehr als Übertretung, sondern als Vergehen zu behandeln, dann wird die Verfolgung der Hinterziehung den ordentlichen Strafverfolgungsbehörden aufgebürdet, welche natürlich auch andere Taten zu verfolgen haben. Der Grad der Wahrscheinlichkeit der Entdeckung würde sicher nicht steigen. Es ist doch davon auszugehen, dass die Steuerbehörden hier in der Regel die besseren Profis sind.

Bei einer Überweisung der Motion müssten die Steuerbehörden die Fälle der ordentlichen Strafverfolgungsbehörde übergeben. Nach dem geltenden Recht könnten die Verwaltungsbehörden nur Übertretungen beurteilen; die Steuerbehörden gehören ja dazu.

Ein besonderes Problem für die Schweiz ist natürlich folgendes: Wenn die Steuerhinterziehung als Vergehen verfolgt und von den ordentlichen Strafgerichten beurteilt wird, dann ist der Bankier im Strafverfahren unbeschränkt auskunftspflichtig. In solchen Fällen ist das Bankgeheimnis aufgehoben. Negative Folgen für den Finanzplatz Schweiz wären dann gewiss nicht auszuschliessen - besonders in der Marktnische, in der die Schweiz noch stark ist: auf dem Gebiet der privaten Vermögensverwaltung. Früher oder später müsste die Schweiz dann auch in Steuersachen umfassende internationale Amts- und Rechtshilfe leisten, was sie bis jetzt nicht getan hat. Dies wird kritisiert - ich bin mir dessen bewusst -, aber wir haben es bisher nicht getan.

Ich darf daran erinnern, dass das Parlament die Ratifikation des Zusatzprotokolls Nr. 99 zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen verweigert hat. In diesem Zusatzprotokoll war neu eine Rechtshilfe in Steuersachen vorgesehen. Das Parlament hat für einen gänzlichen Ausschluss der Rechtshilfe in Strafsachen votiert. Der Bundesrat hat dann auch auf die Ratifikation verzichtet. Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Ich möchte aber doch noch eine grundsätzliche Zusatzbemerkung machen. Ich teile natürlich schon die Meinung des Motionärs, dass die Steuerhinterziehung nicht einfach ein Gentleman-Delikt ist. Ich habe das unlängst im Ständerat deutlich gesagt, anlässlich der Beratung über eine Motion, welche gewisse Veränderungen im Bereich der besonderen Steueruntersuchungsorgane veranlassen wollte. Ich ärgere mich natürlich persönlich auch, wenn ein kleiner Ladendieb mit aller Härte des Gesetzes angepackt wird, während Leute, die Millionenbeträge am Fiskus vorbeischleusen, noch eine gewisse Achtung erzielen, die mit einem Lächeln ausgedrückt wird. Das geht nicht.

Das ist auch der Grund dafür, dass wir diese besonderen Untersuchungsorgane haben, die recht erfolgreich sind; das ist auch der Grund dafür, dass wir im Rahmen des Stabilisierungsprogramms das Personal in diesem Bereich etwas aufstocken wollen.

Trotz alledem bittet Sie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.

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