Frick Bruno · Ständerat · 2000-06-07
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-07
Wortprotokoll
Herr Professor Plattner hat uns abqualifiziert. Er hat den Antrag der Mehrheit als Schildbürgerstreich dargestellt und uns vorgeworfen, wir würden unsere Mitbürger schutzlos den Giftstoffen in Innenräumen aussetzen. Diese polemische Argumentation bedarf einer sachlichen Richtigstellung: Wir haben in der Kommission die Bundesverwaltung gebeten, uns klar darzustellen, was mit diesem Artikel 20, der auf Artikel 2 fusst, getan werden soll. Das Resultat lässt sich in vier Punkten zusammenfassen:
1. Für Informationen und Empfehlungen braucht es Artikel 20 nicht, dafür gibt es andere Grundlagen.
2. Auch für die Deklarationspflicht, wo Schad- und Giftstoffe vorhanden sind, braucht es Artikel 20 nicht.
3. Das Gleiche gilt für Verwendungsbeschränkungen: Dieses und andere Gesetze bieten eine ausreichende Grundlage, Verwendungsbeschränkungen für gefährliche Gegenstände zu erlassen.
4. Es geht nur um diesen vierten Punkt, das ist der Kern des Ganzen: Es geht um die Kompetenz, Grenzwerte in Innenräumen festlegen zu können.
Aber wo stehen wir? Heute ist es wissenschaftlich noch nicht fassbar, noch nicht möglich, solche Grenzwerte zu definieren. Es bestehen bloss wissenschaftliche Ahnungen, und solche dürfen uns nicht dazu verführen, auf Vorrat eine Kompetenz zu erteilen, die sehr umfassend ist und deren Auswirkungen wir heute weder wissenschaftlich geschweige denn politisch beurteilen können. Wenn diese Frage in fünf, sechs Jahren erhärtet ist, wenn Methoden und Grenzwerte fassbar sind, bin ich gerne dazu bereit, diese Kompetenz in einem dannzumal definierbaren Rahmen zu erteilen. Aber im heutigen Zeitpunkt bin ich nicht bereit, eine Blankokompetenz zu erteilen, wo alles noch Ahnung, aber nichts Gewissheit ist.
Die Frage ist auch, wie solche Grenzwerte in der Praxis gehandhabt würden. Wie würden sie gemessen? Welche Rechte und Folgen ergeben sich daraus? Das ist alles völlig ungewiss. Aus diesen Gründen dürfen wir eine derart gravierende, einschneidende Kompetenz nicht auf Vorrat erteilen. Das Beispiel von Herrn Plattner spricht eben gerade gegen die Notwendigkeit dieser Bestimmung: Wenn neue Schadstoffe, Giftstoffe in Teppichen usw. verwendet werden, ist das ein Grund, dieses Produkt zu verbieten. Neue Produkte und Stoffe müssen bewilligt sein. Wenn neue gefährliche Stoffe entdeckt werden, besteht heute bereits genügend Handhabe - auch das neue Gesetz gibt sie - dagegen einzuschreiten. Dafür brauchen wir den neuen Artikel 20 nicht.
Ich erachte den Antrag Plattner als einen Versuch, den bundesrätlichen Entwurf zu retten. Frau Beerli hat es zutreffend gesagt: Es ändert sich in der Substanz nichts, er ist nur ein kleiner, oberflächlicher Umbau.
Die "gefährliche Substanz" gemäss Fassung des Bundesrates bleibt genau gleich stehen; darum lehnen wir die Erwähnung von "Schadstoffen in Innenräumen" im Gesetz besser ab.