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preparatory:AB 54718

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-02

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat sich an ihrer Sitzung vom 19. und 20. Mai dieses Jahres mit der Motion des Ständerates betreffend Überprüfung des Aufgabenportfolios des Staates befasst. Die Motion Favre wurde in unserem Rat bestritten und stand auf der Pendenzenliste der zu behandelnden Motionen und kommt heute ebenfalls, zusammen mit der Motion des Ständerates, ursprünglich die Motion Altherr, zur Behandlung. Beide Vorstösse haben den gleichen Inhalt, das ist richtig, und beide wollen eigentlich vom Bundesrat das Gleiche.

Was wollen die beiden Motionen? Sie wollen den Bundesrat in seinen Bestrebungen - das hat der Finanzminister vorhin richtig ausgeführt - im Hinblick auf die Überprüfung des Aufgabenportfolios und der allenfalls nötigen Strukturreformen unterstützen. Diese Aufgabe ist noch nicht erfüllt, und daher ist die Motion auch noch nicht erfüllt. Weil der Bundesrat gewillt ist, das zu tun, und weil er sieht, dass es wahrscheinlich noch viele Steine auf dem Weg zum Ziel gibt, will er die Motion auch entgegennehmen.

Sie haben es gehört: Während mit den beiden Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 eben vor allem das Ziel verfolgt wurde, das Ausgabenwachstum in den kommenden drei Jahren etwas zu bremsen und die strukturellen Defizite zu beseitigen, geht es bei dieser Aufgabenüberprüfung um wesentlich mehr. Herr Marti, das Ziel ist klar: Der Bundesrat als operatives und exekutives Führungsorgan muss die Bundesverwaltung von überholten Aufgaben befreien, um im Hinblick auf einen modernen, schlanken Staat und einen gesunden Haushalt Freiraum und Handlungsspielraum für notwendige Kernaufgaben zu schaffen. Das ist das eigentliche Ziel dieser Motion.

Die Motionäre geben dem Bundesrat im Einzelnen folgende Aufträge:

Erstens soll er die Aufgaben und Aufträge der Bundesverwaltung einmal im Ist-Zustand erfassen und den exakten Ausweis über die Bindung von Personal- und Finanzressourcen pro Aufgabe sowie den Ausweis über die gesetzlichen Grundlagen der Aufgaben erbringen. Nur wenn man diese Übersicht hat, kann man in Zukunft auch eine Führungsaufgabe wahrnehmen.

Das Zweite, die Staatsaufgaben auf ihre Notwendigkeit und auf ihre Umsetzungsstandards systematisch zu überprüfen, ist eine klassische operative Führungsaufgabe.

Dann wird verlangt, einen Aktionsplan vorzulegen, der das Resultat der Überprüfung darstellt und die Schwerpunkte der künftigen Staatstätigkeit benennen soll. Ich denke, das ist eine Aufgabe, die in die Zukunft führen muss. Es gibt dann noch eine ganze Reihe von Forderungen, die in dieser [PAGE 610] Motion - Sie haben sie vor sich - aufgeführt sind, die eben das Wie der Umsetzung beinhalten.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 15 zu 6 Stimmen, die Motion anzunehmen. Für sie ist es wichtig, dass der Bundesrat nun endlich an die Arbeit geht und eine echte und nachhaltige Aufgabenverzichtplanung an die Hand nimmt und umsetzt. Sie soll Doppelspurigkeiten beseitigen, Effizienzgewinne erzielen und den Bundeshaushalt nachhaltig entlasten.

Eine Minderheit der Kommission - Sie haben es gehört - findet, die Motion sei nicht nötig, weil die in der Motion geforderten Massnahmen bereits eingeleitet seien und weil die Aufgabenüberprüfung sowieso zu den Daueraufgaben einer Exekutive gehören würden. Wenn das so wäre und das auch wahrgenommen würde, hätten wir nicht Schulden von nahezu 130 Milliarden Franken.

Die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates ist überzeugt, dass mit dieser Motion saubere Grundlagen geschaffen werden, dass der Bundesrat die Führung dieses Projektes selber übernehmen muss und dass die Kantone in die Projekte einbezogen werden sollen; immerhin ist der Bundeshaushalt zu etwa zwei Dritteln ein Transferhaushalt. Schliesslich ist es absolut wichtig, dass die Massnahmen auch durch- und umgesetzt werden.

Ich bitte Sie also im Namen der klaren Mehrheit der Finanzkommission, die Motion anzunehmen.