Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-06
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Natürlich ist der Minderheitsantrag gut gemeint. Aber Sie müssen aufpassen, denn wenn in einer Organisation irgendein kleiner Unglücksfall passiert und man dann eine Verordnung macht, wie in Zukunft solche Unglücksfälle oder Streitereien zu regeln sind, dann läuft man Gefahr, dass die Regelung für den besonderen Fall unzweckmässig ist, wenn es generell geregelt wird. Seit das Bundesgericht besteht, hat man allfällige Streitereien, die es immer gegeben hat und die es in einem Organismus halt gibt, immer ohne eine rechtliche, gesetzliche, paragrafenmässige Vorschrift gelöst. Wenn Herr Joder sagt, das Gesamtgericht müsse das lösen, so ist das einfach gegen die tatsächlichen Verhältnisse gerichtet. Ich glaube, das Bundesgericht muss in einer Verordnung regeln, wie das Ganze zu organisieren ist, das ist in Artikel 14. Es hat nachher einen Präsidenten und eine Verwaltungskommission, und diese haben dann in den einzelnen Fällen die Sache zu schlichten oder zu lösen. In gewissen Fällen sind es vielleicht Kollegen, die das lösen können. Wenn es gar nicht mehr geht, dann muss halt die parlamentarische Aufsichtskommission diesen Fall lösen, wie es das letzte Mal bei einem Streit der Fall war, der derart eskalierte, dass ihn die Richter nicht mehr selber lösen konnten. Dafür ist die Aufsicht da.
Wir befürchten - darum hat der Bundesrat Ihnen das nicht vorgeschlagen und die Mehrheit auch nicht -, wenn man das jetzt in die Regelung hineinnimmt, dass dann die generell-abstrakte Norm nicht genügt. Ich habe auch etwas den Verdacht - ich bin ja dabei gewesen -, dass das von der ständerätlichen Seite her hineingekommen ist, weil gerade damals ein solcher Fall in Luzern vorgelegen hat und man gesagt hat, man müsse das vielleicht auch noch aufnehmen.
Ich bitte Sie also, die Mehrheit zu unterstützen.