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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2005-06-06

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-06

Wortprotokoll

Es geht hier bei einer ganzen Reihe von Artikeln um eine Frage des Konzeptes bei der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Ich bitte Sie, dort immer für die Mehrheit zu stimmen.

Bei der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen hat der Ständerat im Einklang mit dem Bundesrat und auch mit dem [PAGE 644] Bundesgericht in Lausanne beschlossen, dass gewisse Fälle nach dem Entscheid des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona auch ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden können. In wichtigen Fragen soll es zwei Instanzen geben - es geht dabei nur um eine geringe Anzahl von Fällen, die problematisch sind, es dürfte nicht die grosse Mehrheit der Fälle betreffen.

Die knappe Mehrheit der CVP-Fraktion ist für dieses zweistufige Verfahren. Es gibt nämlich diese ausserordentlichen Fälle, die zum Beispiel aussenpolitische Implikationen haben oder die für die Betroffenen, für die im Ausland Beschuldigten, von grosser Bedeutung sind. Die Schweiz will zum Beispiel keine Rechtshilfe leisten, wenn nicht absolute Gewähr besteht, dass im Ausland beispielsweise die Verfahrensgrundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehalten werden, oder wenn den Betroffenen im Ausland im Extremfall die Todesstrafe oder ein politischer Prozess droht. Für Fälle von dieser Tragweite soll es zwei Instanzen geben. Dies stärkt den Rechtsstaat. Damit keine Verfahrensverzögerungen eintreten, ist ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen, beispielsweise eine kürzere Rechtsmittelfrist von nur zehn Tagen.

Mit dem Beschluss des Ständerates, der von der Kommissionsmehrheit unterstützt wird, wurde eine vertretbare Lösung gefunden. Es geht hier um sehr grundlegende Fälle. Es ist wichtig für die Glaubwürdigkeit unseres rechtsstaatlichen Systems, dass Sie sich für die Zweistufigkeit entscheiden.

Stimmen Sie jeweils für die Kommissionsmehrheit!