Huber-Hotz Annemarie · 2005-06-06
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2005-06-06
Wortprotokoll
Vor der Einführung des elektronischen Behördenverkehrs bezeichneten die Buchstaben d, f, i und r hinter dem Namen der im Eidgenössischen Staatskalender aufgeführten Personen tatsächlich deren Muttersprache. Mit der Schaffung des elektronischen Staatskalenders - der Staatskalender wird übrigens aus finanziellen Gründen nur noch in einer beschränkten Auflage gedruckt - wurde stattdessen die vom Eidgenössischen Personalamt registrierte und von den betroffenen Personen gewünschte Korrespondenzsprache ins Verzeichnis aufgenommen. Dieser Änderung ist das "r" für Rätoromanisch zum Opfer gefallen. Das hat verschiedentlich zu Verwirrungen und Missverständnissen geführt. Deshalb prüft die Bundeskanzlei nun, ob es mit angemessenem Aufwand möglich ist, im nächsten Staatskalender wieder zur ursprünglichen Form - d. h. zur Angabe der sprachlichen Identität - zurückzukehren.
Zur zweiten Frage von Herrn Cathomas: Die vom Bundesrat auf den 1. Januar 1987 in Kraft gesetzten Richtlinien für die Übersetzungstätigkeit ins Romanische sind heute noch gültig. Sie bilden die Grundlage für die entsprechenden Aktivitäten in der Bundesverwaltung, die in diesem Bereich eng mit der Staatskanzlei des Kantons Graubünden zusammenarbeitet. Alle Texte, die nach den Richtlinien ins Rätoromanische zu übersetzen sind, werden von der Bundeskanzlei direkt an die Bündner Behörden geleitet. Das gilt sowohl für Druckerzeugnisse als auch für die Internetseiten von www.admin.ch; für die Internetseiten von www.parlament.ch hingegen sind die Parlamentsdienste zuständig.
Die Bundesverwaltung ist gehalten, alle staatspolitisch wichtigen Erlasse, aber auch die Erläuterungen des Bundesrates zu den eidgenössischen Volksabstimmungen, die jährlich erscheinende Broschüre "Der Bund kurz erklärt" sowie Texte mit besonderer Verbindung zum rätoromanischen Sprach- und Kulturraum übersetzen zu lassen. Für die Einhaltung dieser Richtlinien kann der Bundesrat auch inskünftig garantieren.