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Janiak Claude · Nationalrat · 2005-06-07

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-07

Wortprotokoll

Wie jedes Jahr besuchten die Subkommissionen "Gerichte" der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte die Bundesgerichte Lausanne und Luzern. Überdies waren sie mit dem Konflikt am Eidgenössischen Versicherungsgericht konfrontiert. Die jährlichen Aussprachen betrafen die Tätigkeit der Bundesgerichte im vergangenen Jahr 2004 und, wie immer, selbstverständlich auch aktuelle Fragen.

Am Bundesgericht in Lausanne nahm die Zahl der Fälle leicht zu. Berücksichtigt man indessen die mehrjährige Entwicklung der Geschäftslast, so ergibt sich insgesamt ein Rückgang, was es dem Gericht ermöglichte, Pendenzen abzubauen und die durchschnittliche Verfahrensdauer zu verkürzen. Der derzeitige Anstieg ist nicht alarmierend. Es ist auch daran zu erinnern, dass seit der Inbetriebnahme des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona die Anklagekammer weggefallen ist. Dadurch sind Kapazitäten frei geworden, und bei zunehmender Geschäftslast können vakante Gerichtsschreiberstellen ohne weiteres wieder besetzt werden. Ein Thema waren Berührungspunkte zwischen Justiz und Politik, und zwar Entscheide des Bundesgerichtes, die - wie etwa die Einbürgerungen - eine politische Dimension haben. Da Urteilsberatungen öffentlich erfolgen, besteht die Gefahr, dass Richterinnen und Richter, die sich anders äussern als ihre politische Zugehörigkeit es erwarten liesse, unter Druck geraten. Der Bundesgerichtspräsident wies zu Recht auf die Verantwortung der Richterinnen und Richter hin, die Unabhängigkeit von ihrer Partei zu wahren. Zudem sollten auch die Medien bei der Erwähnung von Voten und Anträgen aus dem Richtergremium auf die Erwähnung der Parteizugehörigkeit verzichten. Dass Urteile politische Auswirkungen haben können, ist nichts Neues. Das heisst noch lange nicht, dass sie politisch und nicht rechtlich begründet worden sind.

Die Revision der Bundesrechtspflege steht vor dem Abschluss. Sie sollte am Ende dieser Session zur Schlussabstimmung kommen. Das Bundesgericht hat deshalb im Hinblick auf die Umsetzung dieser Gesetzgebung die Arbeiten aufgenommen und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der fünf Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes und zwei des EVG angehören. Die Gerichte erwarten, dass die Anzahl der Bundesrichter und Bundesrichterinnen bald festgelegt wird, und zwar wie das Bundesgerichtsgesetz es vorsieht, nämlich in einer Verordnung der Bundesversammlung. Die Amtsdauern der beiden Gerichte müssen vereinheitlicht werden: Diejenige des EVG läuft Ende 2007 aus, diejenige des Bundesgerichtes Ende 2008 und diejenige der ausserordentlichen Ersatzrichter bereits mit dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes Ende 2006. Die Anzahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter muss ohnehin reduziert werden. Das Bundesgericht vertritt deshalb zu Recht die Auffassung, dass zurücktretende Richterinnen und Richter nicht mehr ersetzt werden.

Auch beim EVG ist ein Anstieg der Fälle festzustellen, vor allem aber sind deutlich weniger Fälle erledigt worden. Der Jahresbericht erwähnt verschiedene Gründe für diesen Rückgang. So hat die Erledigung alter und komplexer Fälle viele Kapazitäten in Anspruch genommen. Das ist auch auf das vom Gericht eingeführte Controlling zurückzuführen, welches in Zukunft verhindern soll, dass Fälle lange liegen bleiben.

Für die Subkommission "Gerichte" steht indessen fest, dass auch der Konflikt am EVG geeignet war, die Arbeit zu beeinträchtigen und Energien anstatt in die Rechtsprechung in diese Auseinandersetzung zu investieren. Womit ich bei diesem Konflikt wäre. Im Geschäftsbericht ist zu lesen, dass er im Berichtsjahr nicht bereinigt werden konnte. Es ist Ihnen bekannt, dass die Subkommissionen ihre Bemühungen mit ihrem Bericht vom 6. Dezember 2004 nicht abgeschlossen hatten, sondern durch ihre Präsidenten fortsetzten. Eine Klärung war erst herbeigeführt, als sich die Richterinnen und Richter auf eine gemeinsame Verlautbarung einigen konnten, welche unter anderem dazu führte, dass eine Richterin und ein Richter nicht mehr im gleichen Spruchkörper eingesetzt werden. Ich habe am 8. März 2005 im Rahmen der Jahresberichterstattung der GPK darüber berichtet.

Inzwischen hat sich das Richterkollegium an einer Klausurtagung auf Regeln zur Zusammenarbeit und zum Konfliktmanagement verständigt und sie verabschiedet. Sie decken sich weitgehend mit denjenigen, die auch das Bundesgericht in Lausanne erlassen hat. Es wurde erklärt, dass die Probleme behoben seien. Es ist zu begrüssen, dass die Richterinnen und Richter ihre Verantwortung wahrnehmen. Zu glauben, dass überall eitel Freude und Frieden herrscht, wäre indessen nicht realistisch.

Beide Bundesgerichte wenden vermehrt Europarecht an, dies aufgrund der Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Beim EVG sind nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechtes am 1. Januar 2003 erste Grundsatzentscheide ergangen, welche die bisherige Rechtsprechung etwa zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in den verschiedenen Bereichen des Sozialversicherungsrechtes im Wesentlichen bestätigen.

Zum Geschäftsbericht des Bundesstrafgerichtes: Das Bundesstrafgericht hat seinen Betrieb am 1. April 2004 aufgenommen und berichtet, gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 des Strafgerichtsgesetzes, erstmals über seine Amtstätigkeit. Das neue erstinstanzliche Bundesgericht besteht noch immer aus den gleichen Richterinnen und Richtern, die wir am [PAGE 694] 11. Oktober 2003 gewählt haben. Fünf von ihnen, darunter alle Mitglieder der Geschäftsleitung, arbeiten in einem Vollpensum, drei zu 80 Prozent, einer zu 60 Prozent und zwei zu 50 Prozent.

Die Beschwerdekammer war mit der Übernahme der Fälle der bisherigen Anklagekammer des Bundesgerichtes und mit den Neueingängen von Anfang an stark gefordert. Die Belastung der Strafkammer war demgegenüber im ersten Jahr bescheiden, und zwar ganz einfach deshalb, weil weniger Anklagen als erwartet an das Gericht überwiesen wurden. Die Richterinnen und Richter der Strafkammer haben bei der Beschwerdekammer ausgeholfen. Das ist aber nur beschränkt möglich, weil sie, wenn sie in einem Beschwerdeverfahren mitgewirkt haben, im nachfolgenden Strafverfahren nicht mehr eingesetzt werden können - egal, welche Frage sie beurteilt haben.

Die Bundesstrafprozessordnung kennt ein zweistufiges Untersuchungsverfahren. Die Bundesanwaltschaft führt die Voruntersuchung und entscheidet über die Eröffnung eines Verfahrens. Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt leitet die eröffnete Untersuchung, und schliesslich erfolgt die Anklageerhebung wieder durch die Bundesanwaltschaft. Dieses System erweist sich nach Auffassung des Bundesstrafgerichtes als ein ungeeignetes und vor allem viel zu schwerfälliges Instrument, um die dem Bund zugewiesene Strafkompetenz bei Wirtschaftskriminalität und bei organisierter Kriminalität wirksam wahrnehmen zu können. Die Bundesanwaltschaft ist zudem dezentral an verschiedenen Orten domiziliert, was zu unterschiedlichen Kulturen und zu einer uneinheitlichen Anwendung der aufwendigen und sich bisweilen als unverhältnismässig erweisenden Regeln des Bundesstrafprozesses geführt hat. In Zürich arbeitet man nach dem Zürcher System, in Bern nach dem Berner System, und in Genf legt man die gleiche Bundesstrafprozessordnung auf französische Art und Weise aus.

Das Bundesstrafgericht ortet deshalb einen Koordinationsbedarf zwischen den verschiedenen Organen der Bundesstrafrechtspflege. Ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen ist notwendig, damit das Bundesstrafgericht eine gute und unabhängige Rechtsprechung garantieren kann. Erst die Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes und die Abkehr vom zweistufigen System werden sicherstellen, dass die umfangreichen und komplexen Verfahren aus einem Guss heraus ermittelt und beurteilt werden können. Ein Vorentwurf liegt vor. Erst die neue Regelung des Strafprozesses wird die angestrebte Effizienz und - bei gleichen Ressourcen - den erhofften Erfolg bringen. Mehr Rechtssicherheit wird zudem das Gericht entlasten.

Die Subkommissionen "Gerichte" können feststellen, dass das Bundesstrafgericht die Startphase gut bewältigt und die Probleme schnell erkannt hat. Sie teilen die Auffassung, dass die Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes dringend indiziert und dann auch durch uns, durch den Gesetzgeber, vorrangig zu behandeln ist.

Namens der einstimmigen Geschäftsprüfungskommission beantrage ich Ihnen Eintreten auf den Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes, des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes im Jahre 2004 und um Zustimmung zu diesem Beschluss.

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