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Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-06-07

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-06-07

Wortprotokoll

Die Behandlung des Geschäftsberichtes bietet dem Parlament - aber auch dem Bundesrat - die Gelegenheit, Bilanz über das vergangene Jahr zu ziehen, wobei natürlich auch immer wieder in die Zukunft geblickt wird und es gelegentlich etwas schwierig ist, die Thematik auf das Berichtsjahr einzugrenzen. So ist hier auch eine Reihe von Fragen gestellt worden, die eigentlich das laufende Jahr oder eine politische Absicht für die Zukunft betreffen. Soweit es möglich ist, kann ich darauf eingehen, aber ich habe mich primär auf das zu konzentrieren, was im Geschäftsjahr Gegenstand der Verhandlungen mit der GPK war. Dabei geht es einmal darum, das ganze Berichtsjahr in die Rahmenbedingungen des Jahres 2004 zu stellen, also mit den wichtigsten Ereignissen dieses Jahres zu vergleichen. Es kann dann beurteilt werden, ob die Ziele erreicht wurden, und schliesslich kann man darüber sprechen, weshalb Kursänderungen vorgenommen wurden oder ob Kursänderungen vorzunehmen sind.

In der vergangenen Legislaturperiode konnten die teilweise seit Jahrzehnten bestehenden strukturellen Probleme der Schweiz wie Wachstumsschwäche, demografische Alterung oder wachsende Verschuldung der öffentlichen Hand nicht gelöst werden. Es wäre auch vermessen zu glauben, es sei in unserem System möglich, diese Probleme in so kurzer Frist zu lösen. Diese Probleme sind langfristig und schrittweise anzugehen, d. h., sie stellen auch in der neuen Legislaturperiode eine zentrale Herausforderung dar. Der Bundesrat hat deshalb in seinem Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 im Frühjahr 2004 drei Leitlinien vorgegeben, die für diese Legislatur richtungsweisend sind. Die Leitlinie 1 lautet: "Den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern." Die Leitlinie 2 lautet: "Die demografischen Herausforderungen bewältigen." Die Leitlinie 3 lautet: "Die Stellung der Schweiz in der Welt festigen." Im Rahmen der Jahresziele 2004 haben wir die Leitlinien ein erstes Mal auf die Aktivitäten eines Jahres heruntergebrochen. Im Geschäftsbericht für das Jahr 2004 finden Sie detaillierte Ausführungen darüber, was wir davon realisieren konnten. So beschränke ich mich auf die wichtigsten Schwergewichte.

Aber zuerst zu den Rahmenbedingungen: Die bis zum Frühjahr 2004 kräftige Expansion der Weltwirtschaft büsste in der zweiten Jahreshälfte in allen wichtigen Regionen an Tempo ein. Während in den USA das Wachstum trotz Verlangsamung nach wie vor lebhaft verlief, schwächte sich die [PAGE 690] eben erst in Gang gekommene Erholung in Europa wiederum ab. All das sind Rahmenbedingungen, die natürlich für die Realisierung von Jahreszielen wesentlich sind. Im Rahmen der weltweiten konjunkturellen Erholung konnte die Schweiz im Jahre 2004 wieder ein mässiges Wachstum von rund 1,8 Prozent verzeichnen. Die Arbeitslosenquote verharrte das ganze Jahr auf rund 4 Prozent. Die langfristigen Wachstumsaussichten der Schweiz sind hingegen vom Risiko einer strukturellen Abflachung geprägt. Das bundesrätliche Wachstumspaket setzt hier an, um Verbesserungen zu bringen. Ich werde speziell darauf zurückkommen.

Zu den sechs Schwerpunkten des Bundesrates: Es ging einmal darum, ein Massnahmenpaket zur Förderung der Wirtschaft zu lancieren. Das strukturelle Wachstum der Schweiz gehört zu den tiefsten in Europa und in der OECD. Im internationalen Vergleich hat sich die Position der Schweiz vor allem in den Neunzigerjahren verschlechtert. Zudem sind die mittel- und langfristigen Wachstumsaussichten unbefriedigend. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat in seiner Legislaturplanung die Erhöhung des Wirtschaftswachstums, wie erwähnt, zu einem erstrangigen Ziel erklärt und am 18. Februar des Berichtsjahres ein Wachstumspaket beschlossen, mit dem sechs Teilziele angestrebt werden: nämlich erstens mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, zweitens eine weitere Integration in die Weltwirtschaft, drittens die Begrenzung der Fiskallast und Optimierung der Staatstätigkeit, viertens die Aufrechterhaltung einer hohen Erwerbsquote, fünftens die Sicherung eines wettbewerbsfähigen Bildungssystems und sechstens die wachstumsfördernde Ausgestaltung des Wirtschaftsrechtes.

Das Gesamtpaket umfasst 17 Massnahmen, von denen folgende im Jahr 2004 realisiert wurden:

1. Eine der Massnahmen war die Revision des Binnenmarktgesetzes.

2. Es wurden verschiedene Botschaften zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes vorgelegt.

3. Es ging um den Abschluss der Verhandlungen zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit der EU auf die neuen Mitgliedstaaten.

4. Es ging um die Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004.

5. Wir behandelten die Änderungen des Obligationenrechtes, mit dem Ziel, die Unternehmensführung zu verbessern und durch mehr Transparenz das Vertrauen der Investorinnen und Investoren in die Finanzmärkte zu stärken.

6. Schliesslich gab es eine Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes. Diese konnte nicht wie geplant verabschiedet werden. Hingegen wurde eine Vernehmlassung durchgeführt, deren Resultat Ihnen teilweise bekannt ist.

7. Es ging um die Botschaft zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes und zum neuen Stromversorgungsgesetz.

Zu den einzelnen Massnahmen: Das Entlastungsprogramm 2004 ist Ihnen hinlänglich bekannt; Sie haben es in dieser Session behandelt. Es wurde hier allerdings gesagt, dass der Bundesrat diese Sparmassnahmen nicht sehr konsequent durchsetze, dass er diese Finanz- und Sparziele nicht konsequent anstrebe. Das hat mich etwas überrascht. Denn gemessen am Finanzplan vom 24. September 2004 wird der Bundeshaushalt mit den beantragten Massnahmen bis 2008 um weitere 2 Milliarden Franken verbessert. Dieses Entlastungsvolumen ist auch notwendig, um das strukturelle Defizit gemäss Artikel 40a des Finanzhaushaltgesetzes abzubauen. Mittel- bis langfristig soll der Haushalt mit Reformvorhaben in den einzelnen Aufgabengebieten ins Gleichgewicht gebracht werden.

Zur Priorität im öffentlichen Verkehr: Auch hier wurde darüber diskutiert. Volk und Stände haben am 29. November 1998 dem Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs zugestimmt. Seither wurden diese Beschlüsse schrittweise umgesetzt, selbstverständlich unter Berücksichtigung der sich laufend ändernden Rahmenbedingungen. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes konnte der öffentliche Verkehr vom Entlastungsprogramm nicht ausgenommen werden. Überdies haben sich der Transportmarkt und die Verkehrspolitik nicht so entwickelt, wie dies seinerzeit erwartet wurde. Die Bahnen werden deshalb nicht in der Lage sein, die Darlehen und Zinsen nach den Grundsätzen des FinöV-Beschlusses zurückzuzahlen. Der Bundesrat hat daher die Änderungen bei der Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte vorgenommen und gleichzeitig Prioritäten festgesetzt. Die Finanzierungsmechanismen sollen insofern angepasst werden, als künftig den Eisenbahn-Grossprojekten keine verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen mehr gewährt werden sollen; die bereits gewährten verzinslichen Darlehen werden in eine Bevorschussung des Fonds umgewandelt.

Diese Änderungen wirken sich auf die Realisierung der FinöV-Projekte aus. Zunächst sollen nur die Kernprojekte der Vorhaben realisiert werden. Dazu gehören: die erste Etappe von "Bahn 2000", der Lötschberg-, der Gotthard- und der Ceneri-Basistunnel sowie die erste Phase des Anschlusses an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz. Für den Anschluss an das europäische Hochleistungsnetz hat der Bundesrat entsprechend eine Unterteilung in zwei Phasen vorgeschlagen.

Die Optimierung der Sozialversicherungen war, wie erwähnt, ein vierter Schwerpunkt. Nach der Ablehnung der 2. KVG-Revision in der Wintersession 2003 hat der Bundesrat seine Strategie für die weiteren Schritte festgelegt. In der Absicht, das bestehende Krankenversicherungssystem zu konsolidieren und punktuell zu optimieren, haben wir entschieden, die in der 2. KVG-Revision unbestritten gebliebenen Revisionspunkte wieder aufzunehmen und sie dem Parlament zusammen mit neuen Elementen, die sich aus den Vorarbeiten für eine 3. KVG-Revision ergeben, vorzulegen. Zudem haben wir entschieden, diese verschiedenen Reformschritte in eine ganzheitliche Strategie einzubetten und sie dem Parlament gebündelt in verschiedenen Gesetzespaketen zu unterbreiten. So gab es ein Paket mit vier unabhängigen Vorlagen zur Revision des KVG: Strategie und dringliche Punkte, Vertragsfreiheit, Prämienverbilligung, Kostenbeteiligung. Ein zweites Paket enthält Vorlagen mit den Themen Spitalfinanzierung und Managed Care usw.

In Bezug auf die Konsolidierung und Erweiterung der bilateralen Beziehungen mit der EU haben wir in den letzten Wochen und Monaten intensiv diskutiert. Den Entscheid vom letzten Sonntag habe ich nicht weiter zu kommentieren. Die Beschlüsse, die der Bundesrat in Bezug auf die aussenpolitische Ausrichtung inzwischen gefasst hat, werden Gegenstand der nächsten Berichterstattung sein.

Schliesslich ging es um die Anpassung der sicherheitspolitischen Strukturen. Hier nahm der Bundesrat am 24. März 2004 Kenntnis vom vierten Usis-Bericht und hiess in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren die Anträge zur Klärung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben gut.

Zu den einzelnen Fragen der GPK - es geht um die Effizienzvorlage, die hier von Frau Meier-Schatz angesprochen worden ist -: Das EJPD hat keinen Bericht erstellt, weil es in materieller Hinsicht für die Bundesanwaltschaft nicht zuständig ist. Es gibt hier eine doppelte Unterstellung: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die fachliche Aufsicht, das EJPD die administrative, und beide Bereiche sind von Interesse. Das EJPD wird den Antrag stellen, die Bundesanwaltschaft allein von der Exekutive beaufsichtigen zu lassen; der Bundesrat wird demnächst darüber beschliessen. Es wäre dies eine Lösung, wie sie auch in anderen europäischen Ländern, die seinerzeit die Aufteilung gemacht hatten, zunehmend Platz greift.

Frau Gadient hat hier die Bundespersonalpolitik behandelt. Ich danke für die anerkennenden Worte für das Bundespersonal. Auch nach Ansicht des Bundesrates ist die Bereitschaft, hohe Leistungen zu erbringen, im Bundespersonal vorhanden, und das Personal verdient auch unsere Anerkennung. Das heisst nicht, dass man nicht gleichzeitig bereit sein muss, Reformen und Reorganisationen durchzuführen, und das heisst nicht, dass es deshalb - leider - nicht nötig sein wird, in verschiedenen Bereichen auch Verzichte zu planen und eben Personal abzubauen. Wenn bis ins Jahr 2010 netto rund 4000 Stellen in der Bundesverwaltung [PAGE 691] abgebaut werden, so sind das rund 13 Prozent des Personalbestandes per Ende 2003, wobei zuzugestehen ist, dass der grösste Teil davon Personal aus dem Bereich des VBS ist. Schliesslich arbeitet der Bundesrat an einer Verwaltungsreform und an einer Aufgabenüberprüfung. Auch hier wird es Konsequenzen für das Bundespersonal geben.

Schliesslich zu den Bemerkungen von Herrn Glasson in Bezug auf die in Not geratenen Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, in Bezug auf die Evakuierung oder Unterstützung: Sie haben zu Recht hier einen Punkt aufgegriffen, der uns im vergangenen Jahr, aber auch zu Beginn dieses Jahres beschäftigt hat. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz durchaus bestehende Strukturen hat, um notfalls rasch Hilfe zu leisten. Allerdings hat insbesondere die Herausforderung im Januar dieses Jahres gezeigt, dass diese Organisation noch verbesserungsfähig ist und dass hier das ganze Hilfssystem noch optimiert werden kann. Auch da ist der Bundesrat respektive das zuständige Departement daran, die entsprechenden Massnahmen zu treffen.

Nun gestatten Sie mir noch zwei, drei generelle Bemerkungen. Ein Teil der Kritik, die hier geäussert wurde, geht - und das ist wahrscheinlich zuzugestehen - auf veränderte Rahmenbedingungen zurück, die das Parlament im vergangenen Jahr gesetzt hat. Das ist keine Kritik seitens des Bundesrates; aber immerhin ist dieses Element bei Lagebeurteilungen und bei Kritikpunkten auch zu berücksichtigen. Gelegentlich - ich spreche primär von meinem Bereich - bin ich etwas überrascht über die Auswirkungen respektive über die Kommentare, die sich auf Restrukturierungsbeschlüsse beziehen, wenn diese Restrukturierungsbeschlüsse auf entsprechende Vorgaben des Parlamentes zurückgehen. Ich glaube, Ovid hat einmal einen Satz darüber gesagt in dem Sinne: "Was als Stier dich erschreckt, pflegtest als Kalb du zu streicheln." (Heiterkeit) So sind wir alle bereit, sofort Sparmassnahmen und im abstrakten Bereich Grundsätze zu beschliessen; da streicheln wir das Kalb. Aber dieses Kalb wird sich am Schluss als Stier präsentieren, der auf diesen Zeugungsakt zurück geht. Deshalb müssen wir vorsichtig sein in der Beurteilung.

Das heisst nicht, dass man nicht restrukturieren soll. Aber ich mahne etwas zur Vorsicht bei leichtfertiger Kritik hüben und drüben in Bezug auf diesen enormen und grossen Transformationsprozess. Er ist in den Departementen unterschiedlich, aber immerhin haben wir ihn in der ganzen Bundesverwaltung. Diese Einsparung von 2 Milliarden Franken im EP 2004 muss ja Spuren hinterlassen. Die SiK ist darüber im Bild, dass beim EP 2004 - ich gebe 160 Millionen Franken - nur noch 20 Millionen Franken über Restrukturierungen aufgefangen werden können; ich bin gezwungen, die anderen 140 Millionen Franken über Investitionen zu zahlen. Der grösste Teil dieser Restrukturierungen - Herr Beck hat zu Recht auf dieses Problem hingewiesen, das zu entsprechenden Unruhen führt -, soweit sie kausal mit Finanzen zusammenhängen, geht auf das EP 2003 zurück. Wir haben das zu vollziehen. Ich bin froh, wenn Sie diesen Gesamtzusammenhang sehen.

Herr Waber, Sie sagen, der Bundesrat habe nur 60 Prozent der Ziele erreicht. Ich glaube, diese Quote ist so schlecht nicht, denn immerhin wurden die Ziele auf einer Basis festgelegt, die sich laufend verändert hat. Wenn Sie von uns verlangen würden, dass wir 100 Prozent der Ziele erreichen, dann hätten wir wahrscheinlich etwas falsch gemacht, denn letztlich wären dann die Anforderungen zu tief angesetzt worden. Bei vielem, was da läuft, handelt es sich auch um Prozesse, und wenn sich diese momentan verzögern, heisst das noch nicht, dass nicht konsequent gearbeitet wird.

Es sind hier noch eine ganze Reihe von Vorschlägen oder Bemerkungen gemacht worden. Ein Teil dieser Bemerkungen geht darauf zurück, dass man seiner Unterstützung oder seinem Missfallen politisch Ausdruck geben will. Das gehört zum Geschäft, dies ist absolut der Ort, wo das getan werden kann. Aber es kann nicht Sinn und Aufgabe des Bundesrates sein, das in jedem Fall zu kontern und hier widerlegen zu wollen. Hingegen gibt es einzelne Punkte, die effektiv einer vertieften Erklärung bedürfen, mindestens aus meiner jetzigen Sicht. Ich mache der GPK den Vorschlag, dass ich das aus dem Protokoll herausnehmen lasse, dass wir das departementsweise entsprechend zuteilen und dass Sie diese Protokollauswertung in Ihren Folgekontakten mit den Departementen auch entsprechend werden behandeln können. Auf diese Weise ist meines Erachtens das grösstmögliche Rendement aus dieser Situation herauszuholen. Dabei - das unterstreiche ich nochmals - kann es nicht darum gehen, sich in politische Auseinandersetzungen zu verstricken, denn etliche der geäusserten Punkte beruhen auf einem politisch anderen Weltbild und sind eben nicht auf die Verfassung, auf Gesetze oder auf Beschlüsse einer Mehrheit des Parlamentes abgestützt, Herr Müller; deshalb kann der Bundesrat ihnen auch nicht stattgeben. Darüber brauchen wir nicht mehr weiterzusprechen. Hingegen kann ich dort, wo es effektive Prozesse sind, einen gewissen Sinn sehen.

Ich erlaube mir noch eine Abschlussbemerkung zu der Äusserung, die verschiedentlich zu hören war, dieser Bundesrat sei nicht effizient und funktioniere nicht. Dem widerspreche ich. Dass in einer Behörde, die sich, wie in unserem System, aus den grossen vier Parteien von links bis rechts zusammensetzt, auch politische Auseinandersetzungen spürbar werden, liegt in der Natur der Sache. Ich nehme an, das erwarten Sie auch. Dass dieser Bundesrat in verschiedensten Bereichen - und das ist jetzt das zweite Jahr der Legislatur - auch im Berichtsjahr doch Weichen und Anträge gestellt und Prozesse weitergeführt hat und das Parlament gelegentlich halt auch mit unkomfortablen Wahrheiten konfrontieren musste, kann meines Erachtens nicht abgestritten werden.

Zur Kollegialität: Die Verfassung schreibt vor, dass der Bundesrat als Kollegium entscheidet, und zu Beginn dieser Legislatur haben Sie den Bundesrat auch als Kollegium gewählt. Das war auch die Erklärung der Mitglieder des Bundesrates. Nun zwingt dieses Prinzip zu einer gewissen Disziplin, es zwingt zu einer gewissen Grosszügigkeit, und es zwingt auch dazu, dass die Beschlüsse, wenn sie einmal gefällt sind, vom Kollegium vertreten werden. Dass dies mit unterschiedlich viel Herzblut geschehen kann, ist nun auch nicht neu; das erlebt die Schweiz, seit es dieses Prinzip gibt. In diesem Sinne bitte ich auch, nicht zu übertreiben.

Auf der anderen Seite bestreite ich nicht, dass hier gelegentlich etwas mehr Selbstdisziplin durchaus am Platz wäre, denn ich bin der Auffassung, dass das Aufbrechen dieses Systems, wie es auch immer geschehen mag, nicht im Sinne oder im Interesse unserer Behörden insgesamt ist. Denken Sie daran, dass auch Kantone und Gemeinden nach dem gleichen Prinzip funktionieren. Ein Aufbrechen des Systems ist auch nicht im Sinne einer ausgewogenen Balance zwischen Referendumskräften und Exekutiven. Ein Aufbrechen dieses Systems ist letztlich auch nicht im Sinne eines Schulterschlusses in einer Zeit, die alle fordert, in einer Zeit, in der sich alle bewegen müssen, in einer Zeit, die eine hohe Bereitschaft verlangt, auch dem Partner etwas zuzugestehen. Wenn ich das sage, meine ich immer wieder alle.

Dieses System bedingt gelegentlich auch die Kraft zum Schweigen, und das ist in einer Welt, die so stark medial beherrscht ist, selbstverständlich schwierig. Aber ich bin überzeugt, dass wir uns da insgesamt durchaus messen lassen können. Also bitte, skandalisieren wir nichts, seien wir uns aber bewusst, dass es da auch ein gewisses Gut zu wahren gibt. Soweit es an mir liegt, mache ich alles, um dieses Gut auch erfolgreich zu wahren.