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Gysin Remo · Nationalrat · 2005-06-08

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Was dem Bauer seine Kuh oder sein Huhn, ist dem Städter sein Hund, seine Katze oder sein [PAGE 711] Kanarienvogel. Das Gesetz regelt ziemlich intensiv den Umgang mit Versuchstieren und Nutztieren; es sagt aber im Gegensatz zur Volksinitiative sehr wenig über die Heimtiere aus. Ich möchte deswegen den Fokus meiner Rede auf die Heimtiere richten.

Hier besteht Regelungsbedarf. In der Schweiz gibt es in jedem zweiten Haushalt Heimtiere. Wir haben 500 000 Hunde, 1,5 Millionen Katzen, über 7 Millionen Zierfische; 6 Prozent der Haushalte halten Kleinnager und Vögel usw. Entsprechend dem Zuwachs der Zahl der Heimtiere gibt es dann auch häufigere Tierschutzfälle. Es gibt Zehntausende solcher Fälle; vorwiegend sind Heimtiere davon betroffen.

Es sind nicht nur die Zahlen, die beeindrucken. Wir haben schon einiges gehört über das Wohlbefinden, das Heimtiere auslösen. Nicht vergebens sind in Altersheimen, in geriatrischen und psychiatrischen Kliniken Heimtiere eingezogen. Sie erfüllen dort eine Funktion, die sie auch bei den Menschen zu Hause erfüllen, eine Präventionsfunktion im Gesundheitsbereich. Heimtierhalter und -halterinnen haben generell niedrige Blutfett- und Cholesterinwerte; sie haben nach Herzinfarkten erhöhte Überlebenschancen. Das sind Fakten, die der weltberühmte Professor Dennis Turner von der Universität Zürich mit seinen Studien belegen kann. Er hat auch belegt, dass die Gesundheitskosten von Nicht-Heimtierhaltern höher sind als die von Heimtierhaltern.

Über die Bedeutung der Tiere ist viel gesprochen worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Gesetzgebung über die Heimtierhaltung mit ihren Lücken der Bedeutung dieses Segments nicht entspricht. Es gibt hier effektiv Lücken. Sie bestehen etwa darin - ich bringe zwei Beispiele -, dass Katzen lebenslänglich auf einer Fläche von nur 70 mal 70 Zentimetern gehalten werden dürfen. Es gibt in der Schweiz auch keine Bestimmung, wer die Heimtiere töten darf, im Gegensatz zu internationalen Konventionen und zu Vorgaben anderer Länder. Meerschweinchen dürfen auf einer Fläche von der Grösse eines A4-Blattes gehalten werden.

Es liessen sich weitere Beispiele von Lücken anführen, die wegen fehlender Regelungen bestehen und zu schliessen wären. Das ist auch mein Anliegen; wir müssen das Gesetz ergänzen, wir sollten zumindest dafür sorgen, dass umfassende Ausführungsvorschriften folgen. Damit das geschieht, braucht es einen Rahmenartikel, für den ich mich in der Detailberatung einsetzen werde. Dieser Artikel betrifft etwa die minimalen Haltungsflächen, die artgerechte Fortbewegung, die artgemässe Raumstrukturierung, die soziale Gruppenzusammensetzung und generell den schonenden und artgerechten Umgang und die Pflege der Heimtiere. Wir kommen darauf zurück; ich bitte Sie, das Gesetz entsprechend zu ergänzen.