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Studer Heiner · Nationalrat · 2005-06-08

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Wir sind wieder einmal bei einer Thematik, von der wir alle sehr viel verstehen, weil wir ja alle nicht nur Tiere kennen, sondern irgendeine Beziehung zu Tieren haben. Dies tun wir entweder, indem wir bewusst keine Tiere haben, weil wir nicht damit umgehen können, oder gezielt Tiere haben, die uns entsprechen. Wir zum Beispiel haben zu Hause zwei Katzen. Die sind ideal zu haben, weil sie anhänglich und sonst selbstständig sind. Aber eine Beziehung haben wir zu ihnen.

Auch wenn wir über Eigenschaften von Tieren und von Menschen sprechen, gibt es so viele schöne Vergleiche. Beim Vorbereiten dieses Gesetzes wurde mir plötzlich bewusst, dass es üblicherweise positiv ist, wenn wir Eigenschaften von Tieren mit jenen von Menschen vergleichen. Also: springen wie eine Gazelle, singen wie eine Nachtigall - das ist positiv. Wenn wir aber einen Menschen mit einem Tier vergleichen, dann ist es kaum einmal positiv, sondern immer negativ. Warum eigentlich? Warum vergleichen wir andere Menschen immer nur dann mit einem Tier, wenn wir dies in einem negativen Sinne tun? [PAGE 709]

Deshalb sage ich Ihnen: Wenn Sie mich mit einem Tier vergleichen wollen, so tun Sie das, aber wenn schon, dann am liebsten mit dem Esel. Denn das ist mir nämlich das liebste Tier. Wenn Sie mir irgendeinmal sagen, ich sei ein Esel, dann danke ich es Ihnen. Und zwar tue ich das deshalb, weil ja der Esel ein Lasttier ist; der leistet etwas. Der Esel - da komme ich auf die Grundlage unserer Fraktion, auf die Bibel, zurück - hat in der Bibel eine sehr zentrale Bedeutung. Bei der Geschichte von Bileam hat er eine wegweisende Bedeutung, und auf einer Eselin ritt Jesus am Palmsonntag. Das Weitere, was mir am Esel noch sympathisch ist, ist seine Eigenwilligkeit, dass er auch einmal sagt: Nein, ich mache nicht mehr mit, ich lasse mich nicht einfach kommandieren.

Was heisst das jetzt im Zusammenhang mit diesem Gesetz? Für mich hat es insofern einen Zusammenhang, als natürlich die Beziehung, die wir zum Tier haben, auch ein Gesetz prägt. Was muss zum Schutz von Tieren sichergestellt werden, wo muss Freiraum herrschen? In diesem Sinne haben wir in der Kommission intensiv beraten, wenn auch nach meinem Empfinden etwas zu langfädig und manchmal zu sehr an Einzelheiten orientiert. Aber man sollte immer das Ende bedenken, denn was wir hier auf dem Tisch vorliegen haben, ist gut.

Wir hatten - ausgelöst durch die Volksinitiative - zunächst einmal einen Gesetzentwurf, auf dem man wirklich aufbauen konnte. Dann erfolgte die Beratung des Ständerates, und ich meine, dass auch die nationalrätliche Kommission noch einige Verbesserungen eingebracht hat, die wir unterstützen. Es gibt aber auch einige Minderheitsanträge, die aus unserer Sicht noch eine gewisse Präzisierung möglich machen.

Deshalb meinen wir: Es wäre nicht nur gut, auf dieses Gesetz einzutreten. Vielmehr können wir eigentlich - wenn wir hierin den gemeinsamen Willen haben - zuversichtlich sein. Wir werden dieses Gesetz so zu Ende beraten können, dass es so gut wird, dass für die Initianten der Volksinitiative die Frage, ob sie diese Initiative aufrechterhalten wollen oder nicht, nicht einmal mehr ein Diskussionsthema sein wird. Denn wir haben das Wesentliche berücksichtigt und verzichten darauf, problematische Elemente der Initiative - Stichwort Schächtverbot - in der Form aufzunehmen, in der wir sie nicht aufnehmen sollten.