Hollenstein Pia · Nationalrat · 2005-06-09
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2005-06-09
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheit und bittet Sie eindringlich, dies auch zu tun. Der Vorschlag ist nichts anderes als die Forderung der Wissenschaft; Votanten und Votantinnen vor mir haben das ausgeführt. Noch immer werden schwerstbelastende Tierversuche durchgeführt. Auch Versuchstiere sind Tiere! Auch Versuchstiere haben Würde! In der Bundesverfassung, Artikel 120 Absatz 2, schliesst die "Würde der Kreatur" auch diejenige der Versuchstiere ein. Daher kann es nicht angehen, Versuchstiere empfindlich schlechter zu behandeln als etwa Heimtiere oder landwirtschaftliche Nutztiere. Auch bei Nutztieren verzichten wir zu Recht auf schmerzhafte Eingriffe. Daher macht es Sinn, schwerstbelastende Tierversuche zu verbieten.
Lassen Sie mich ein Bild von schwerstbelastenden Tierversuchen zeichnen: Das sind Anordnungen, bei welchen Tiere teils ihr Leben lang auf engstem Raum angebunden sind, bei denen Tiere über lange Zeit hinweg äusserst schmerzhafte Eingriffe und Haltungsbedingungen über sich ergehen lassen müssen. Es geht auch um Versuche, welche für Tiere eigentlich gar nicht erträglich sind, und doch muten wir den Tieren dieses Leben zu. Dem kann ich aus Gründen der Humanität nicht zustimmen.
Die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften (SANW) und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) haben bereits 1983 und nochmals 1994 in ihren ethischen Grundsätzen und Richtlinien für alle in der Schweiz tätigen Wissenschafterinnen und Wissenschafter verbindlich gefordert, dass Versuche, die dem Tier schwere Leiden verursachen, vermieden werden müssen, indem durch Änderung der zu prüfenden Aussage andere Versuchsanordnungen gewählt werden oder indem auf den erhofften Erkenntnisgewinn verzichtet wird.
Herr Randegger, es stimmt, dass die Richtlinien dieser Akademien in Revision sind. Aber es stimmt eben auch - und ich hoffe, Sie sind auch informiert -, dass die hier zur Debatte stehende Formulierung auch in der überarbeiteten Fassung übernommen werden wird. Diese Formulierung ist unter Fachleuten unbestritten. Nebst der SAMW fordert auch die SANW den Verzicht auf schwerstbelastende Tierversuche, wie es von der Minderheit Graf Maya verlangt wird. Denn wo Alternativen vorhanden sind, sollten diese zwingend genutzt werden, und es gibt genügend Alternativen. Sonst würden die beiden genannten Wissenschaftsgesellschaften diese Forderung auf Verzicht nicht stellen.
Mit einem Verbot schwerstbelastender Versuche stünde die Schweiz nicht allein. Nach Auffassung des führenden juristischen Kommentars zum deutschen Tierschutzgesetz sind schwerstbelastende Versuche auch nach dem deutschen Tierschutzgesetz in der Fassung von 1998 verboten. Es ist bloss eine Frage der Zeit, bis sich die Rechtsprechung dieser Auffassung anschliesst.
Ich bitte Sie, die Minderheit Graf Maya zu unterstützen. Die Grünen tun es geschlossen.