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Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-06-09

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-09

Wortprotokoll

Zur ersten Frage muss ich Ihnen sagen: Sie sind falsch orientiert worden, Frau Graf. Im deutschen Gesetz steht nicht, dass die schwerstbelastenden Tierversuche verboten sind, sondern da wird auch die Frage gestellt: Sind Alternativmethoden vorhanden, ja oder nein? Erst wenn keine Alternativmethoden vorhanden sind, werden solche Versuche bewilligt.

Im zweiten Punkt ist es so, wie ich es Ihnen vorher ausgeführt habe: Die Akademien revidieren heute ihren Kodex, und es ist so, dass eben Ausnahmen möglich sind, wenn Schmerz ausgeschaltet werden kann. Aber das ist natürlich nicht mehr möglich, wenn wir Ihren zweiten Minderheitsantrag annehmen, dann zählen auch Schmerzausschaltung und Narkose nicht mehr.

Jetzt kommt mein Freund Hans Widmer.