Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-06-09
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-06-09
Wortprotokoll
Die Tierschutzgesetzgebung setzt Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren, die von allen Tierhaltenden eingehalten werden müssen. Wenn wir weiter gehende Anforderungen stellen, zum Beispiel den obligatorischen Auslauf, dann wird für den Landwirt auch ein zusätzlicher finanzieller Rahmen zur Verfügung gestellt, zumal er auch zusätzliche Aufwendungen hat. Das wurde vom Parlament auch so erkannt, und deshalb operieren wir auf dieser Ebene mit einer Anreizstrategie in Form von Direktzahlungen. Wir richten den Landwirten zum Beispiel im RAUS-Programm (Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien) zusätzliche Direktzahlungen für das Mitmachen bei diesem Programm aus. Gegenwärtig sind 67 Prozent der Rinder, 55 Prozent der Schweine und 37 Prozent des Geflügels im RAUS-Programm. Würden wir ein Obligatorium errichten, dann wäre es nicht mehr möglich, das als eine zusätzliche Leistung zu betrachten und mit besonderen Entschädigungen zu motivieren.