preparatory:AB 55221
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie hier, etwas von dieser Polemik abzusehen. Ich muss Ihnen sagen, es ist nach dem Asylrecht ganz genau vorgeschrieben, wer die Schweiz zu verlassen hat und wer in der Schweiz bleiben kann. Es werden keine Flüchtlinge zurückgewiesen, es werden keine vorläufig Aufgenommenen zurückgewiesen. Aber Asylbewerbern, die abgewiesen sind und die heimreisen können - freiwillig oder zwangsweise, wenn es anders nicht geht -, können wir keine Ausnahmebewilligung geben, um hier zu arbeiten, sonst werden sie eben nicht ausreisen.
Das Bundesamt für Migration macht das in eigener Kompetenz, und zwar überall gleich, damit keine Ungleichheiten entstehen. Was den Kanton Waadt anbelangt, darf ich Sie daran erinnern, dass ungefähr 80 Prozent der Rückstände bei den "sans-papiers" den Kanton Waadt betrafen. Die Regierung des Kantons Waadt hat mich aus eigenem Anlass hin Anfang letzten Jahres aufgesucht und uns um Hilfe gebeten, um dieses Problem zu lösen. Wir haben eine ausserordentlich grosszügige Lösung getroffen. In den meisten Fällen haben wir beide Augen zugedrückt, um eben die Leute nicht nach Hause schicken zu müssen.