Gysin Remo · Nationalrat · 2005-06-13
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-13
Wortprotokoll
In meiner Motion geht es um die Korruptionsbekämpfung. Unter Korruption verstehen wir die Straftatbestände Bestechung, Betrug, Urkundenfälschung und auch Amtsmissbrauch. Die Korruptionsbekämpfung liegt selbstverständlich im Interesse jedes Einzelnen, aber wegen der Wettbewerbsverzerrungen auch im Interesse der Volkswirtschaft und unserer Gesellschaft. Die beste Art der Korruptionsbekämpfung ist meines Erachtens die Korruptionsvermeidung bzw. das frühzeitige Aufdecken von entsprechenden Fehlentwicklungen. Dies beinhaltet nämlich die Chance, frühzeitig Korrekturen anzubringen; Unternehmen können sich einen Imageverlust ersparen, oder man kann generell Schaden verhindern.
Hier kommt nun als eine Art Frühwarnsystem die Person des "whistleblowers" hinein: Das sind Personen, die in ihren Unternehmen Missstände aufdecken. Solche Personen handeln aus dem Motiv heraus, das eigene Unternehmen schützen zu wollen; sie handeln aus Pflichtbewusstsein und aus sozialer Verantwortung heraus, wenn es z. B. darum geht, Umweltrichtlinien einzuhalten; und sie stehen sehr oft in einem inneren Konflikt und möchten ihre eigene Redlichkeit behalten. In den USA gelten diese Leute als Helden; sie erinnern sich vielleicht an Sharon Watkins, welche die Enron-Affäre ins Rollen brachte. In der Schweiz ist das leider anders, da redet man sehr schnell von Denunziantentum und anderen Dingen.
In Grossbritannien, den USA, Holland und auch in anderen Staaten gibt es seit Jahrzehnten - und nach verschiedenen Skandalen in letzter Zeit immer mehr - einen gesetzlichen Schutz dieser "whistleblowers". In der Schweiz hingegen riskieren Leute, die Hinweise geben, nicht nur ihre Stelle, sondern sind auch einer Art Rufmord im Hinblick auf zukünftige Anstellungen ausgesetzt. Sie handeln sich auch das Risiko von Klagen ein. Erinnern Sie sich an Christoph Meili und die UBS, an den Berner Finanzrevisor Rudolf Hafner, an den Polizisten Kurt Meier 19 in Zürich oder an Reto Meyer, den ehemaligen Geschäftsleiter der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung. Das sind alles Leute, die den Finger auf einen Missstand legten und mehr oder weniger dafür büssen mussten.
Das Vorgehen dieser Hinweisgeberinnen und -geber erfolgt nach einem bestimmten Muster. Sie versuchen nämlich zuerst - das soll auch so sein -, intern zu warnen. Wenn sie nicht gehört werden, melden sie ihre Beobachtungen einer zuständigen Stelle - zum Beispiel einer Polizeistelle -, und erst wenn das nichts fruchtet, erfolgt der Schritt an die Öffentlichkeit, in die Medien.
Das Problem in der Schweiz ist eine unklare und völlig ungenügende Gesetzgebung, welche Hinweisgeberinnen und -geber kaum schützt und somit eine frühzeitige Aufdeckung von Korruptionsfällen geradezu verhindert. Wir haben denn auch in Sachen Korruption eine hohe Dunkelziffer, so hoch wie kein anderes Land; sie beträgt 97 Prozent. Alle einschlägigen Juristen können Ihnen dies bestätigen. Das heisst, auf drei aufgedeckte Fälle entfallen 97 unaufgedeckte. Es kommen bei uns die üblichen Normen des Arbeitsrechtes zur Anwendung; dieses auferlegt den Arbeitnehmern eine strenge Verschwiegenheitspflicht, mit einer Ausnahme: Höherrangige Interessen Dritter oder der Öffentlichkeit können eine Offenlegung oder Anzeige rechtfertigen. Über die Frage, wann diese höherrangigen Interessen vorliegen, streiten sich jedoch die Lehrmeister. Zudem kann einem Arbeitnehmer verhältnismässig leicht gekündigt werden. Wenn sich dann die Kündigung als missbräuchlich herausstellt, ist sie nicht mehr anfechtbar.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass der Schutz von Hinweisgeberinnen und -gebern in der Schweiz äusserst dürftig, demnach ungenügend ist. Das ist kürzlich auch der OECD aufgefallen, die uns in ihrem Länderexamen entsprechend rügte und Vorschläge zum Schutz der "whistleblowers" machte. Auch die Uno-Konvention, die noch dieses Jahr auf unsere Tische kommt, schlägt einen entsprechenden Schutz von Hinweisgeberinnen und -gebern vor.
Der Vorstoss, der vor Ihnen liegt, ist in Zusammenarbeit mit Transparency International Schweiz entstanden. Der gleiche Vorstoss wurde von Kollege Dick Marty im Ständerat eingebracht (03.3344) und ist dort mit 23 zu 9 Stimmen als Postulat überwiesen worden. Wenn Sie schauen, wer den nationalrätlichen Vorstoss unterzeichnet hat, sehen Sie, dass es hier um einen interfraktionell abgestützten Vorstoss geht. Der Freisinn ist gut vertreten, die CVP-Fraktion hat ihn weitgehend unterstützt; ich bitte Sie, dies auch zu tun.