Bührer Gerold · Nationalrat · 2005-06-13
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-13
Wortprotokoll
Ich kann mich in der Tat kurz fassen. Worum geht es? Der Motionär und die Mitunterzeichner wollen, dass bei der Revision des Anlagefondsgesetzes die Limited Partnership nach schweizerischen Recht geschaffen wird, das heisst eine Rechtsform, bei der es möglich ist, dass eine juristische Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin teilnehmen kann.
Die Begründung ist ganz kurz: Man hat mit diesem Instrument im angelsächsischen Raum sehr gute Erfahrungen gemacht. Leider fliesst ein grosser Teil des Risikokapitals aus der Schweiz in den angelsächsischen Raum und in Offshore-Zentren. Wir sind der Meinung, das sei nicht im Interesse des Finanzplatzes Schweiz. Wir müssen diese Rechtsform jetzt mit der anstehenden Revision des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen ermöglichen. Damit ist es in Zukunft möglich, dass schweizerisches "venture capital" in der Schweiz bleibt, dass Arbeitsplätze hier bleiben und somit auch Steuersubstrat generiert wird.
Der grosse Vorteil dieses Instrumentes ist, dass die Kapitalanleger mitwirken können. Das ist bei der AG und bei den klassischen Anlagefonds nicht der Fall. Der zweite Vorteil ist die Transparenz, die, wie bei den Anlagefonds, gegeben ist. Der dritte wesentliche Vorteil ist, wie sich das im Ausland gezeigt hat, die Möglichkeit des Komplementärs in der Form einer juristischen Person.
Der Bundesrat hat im Mai 2004 zu meinem Vorstoss Stellung genommen. Er hat Ablehnung beantragt, mit dem Hinweis, dass er der Vernehmlassung nicht vorgreifen wolle. Die Vernehmlassung ist inzwischen durchgeführt. Im Dezember ist der Vorentwurf publiziert worden. Und die Vernehmlassenden sind auch der Meinung, diese Möglichkeit solle in der anstehenden Gesetzesrevision geschaffen werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen, damit wir in der Kommission und dann im Plenum einen verbindlichen Auftrag haben, diese Rechtsform in die Gesetzesrevision aufzunehmen.