Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-13

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13

Wortprotokoll

Die Antwort, die wir Ihnen gegeben haben, beruht auf einem Schreiben der Botschaft an die Schweiz vom 7. April 2003; da haben Sie Recht. Gegenüber dem damaligen Bundesamt für Flüchtlinge wurde schriftlich bestätigt, dass alle eigenen Staatsangehörigen, einschliesslich Personen aus Kosovo, einen Reisepass erhalten.

Wir haben diese Anfrage für die Beantwortung der heutigen Frage nochmals gemacht, denn wir wollten nicht wissen, ob das immer gemacht wird, sondern wie die Stellungnahme der derzeitigen Botschaft von Serbien und Montenegro lautet. Sie hat am 1. Juni 2005 nochmals explizit bestätigt, dass dem so sei. Wenn es in Einzelfällen nicht möglich ist, dann müssen diese Einzelfälle dem Bundesamt für Migration [PAGE 778] genannt werden. Dann werden wir aufgrund dieses Briefes dort vorsprechen und darauf pochen, dass es für alle gilt und nicht nur für Leute, die ihnen passen. Bis jetzt haben wir keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass diese Auskunft nicht zutrifft. Aber es gibt vielleicht einzelne Fälle. Dann müssen diese Fälle von uns bei der Botschaft vorgebracht werden, weil sie uns ja bestätigt hat, dass es so ist. Das ist also die neueste Auskunft.

Wie sieht es mit der Anzahl ausgestellter Rückreisevisa aus? Es handelt sich ja vor allem um Leute, die kurz ins Ausland gehen und dann wieder zurückkommen. Zuerst ist zu sagen, dass für Staatsangehörige aus Serbien und Montenegro, die mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung oder einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz wohnen, die Notwendigkeit eines Rückreisevisums für die Wiedereinreise in die Schweiz entfällt. Sie brauchen das nicht. Für sie stellt sich also die Frage nicht. Diese Personen sind in der Regel im Besitz eines gültigen heimatlichen Reisepasses, sonst hätten sie in der Regel wohl überhaupt keine Jahresaufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bekommen.

Es geht um die andern. Ich habe nachgeschaut, wie viele solche Papiere ausgestellt worden sind: Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2005 wurden insgesamt 29 Rückreisevisa an Staatsangehörige von Serbien und Montenegro ausgestellt. Wir konnten leider nicht eruieren, wie viele aus Kosovo stammen und wie viele nicht. Das konnten wir leider nicht feststellen. Wir werden das für die Zukunft noch tun, um zu schauen, ob nur Leute darunter sind, die nicht aus Kosovo stammen.

Ohne Rückreisevisum erlischt die vorläufige Aufnahme mit der Ausreise aus der Schweiz. Das ist auch eine klare Regelung. Lediglich vorläufig aufgenommene Personen benötigen nämlich zur Wiedereinreise in die Schweiz ein gültiges Rückreisevisum, einfach damit wir das entsprechend festhalten können. Der Bundesrat erachtet die aktuelle Praxis des Bundesamtes für Migration bei der Abgabe von Reisedokumenten und Rückreisevisa an Personen aus Kosovo als korrekt, ausser es würden uns ganz konkrete Fälle gemeldet, denen wir expressis verbis mit Nachdruck nachgehen sollten. Wir bitten Sie, das auch in Ihren Kreisen zu tun, denn ohne konkrete Fälle können wir nichts machen; sonst steht Aussage gegen Aussage.