Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-13

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13

Wortprotokoll

Ich bin bereits beim vorangehenden Geschäft, bei der Interpellation Hubmann, auf diese Frage eingegangen, und ich habe Ihnen gesagt, dass wir eine entsprechende Expertenkommission eingesetzt haben, um dieses Anliegen zu prüfen. Trotzdem möchte der Bundesrat den Vorstoss nicht als Motion entgegennehmen, sondern als Postulat, und zwar einfach deshalb, weil sich die Dinge, die Sie bis ins Detail vorschlagen, wahrscheinlich als nicht praktikabel erweisen oder nicht voll übernommen werden können. Aber das Anliegen wird geprüft, das kann ich Ihnen sagen, und ich habe Ihnen auch gesagt, dass bis im November 2005 der Bericht vorliegen muss.

Ich bitte Sie, bei der Beurteilung des Kindeswohls aufzupassen. Was ist das Kindeswohl? Wenn Sie mit einer Seite sprechen, ist das Kindeswohl in der Regel genau das Gegenteil von dem, was die andere Seite sagt. Und beide haben das Kindeswohl im Auge und glauben, das Kindeswohl vertreten zu können. Das liegt in der Natur der Sache, und das Gericht hört auch beide Seiten an.

Was Ihre Bemerkungen zu den Entscheiden über internationale Fälle anbelangt, kann ich Ihre Auffassung nicht teilen. Wir haben internationale Abmachungen, und wenn Sie anerkennen, dass andere Staaten auch eine Gerichtsbarkeit haben, die funktioniert, dann ist nicht einzusehen, warum ein kanadisches oder ein australisches oder ein deutsches Urteil nicht anerkannt werden sollte. Das sind sehr oft auch Urteile, die auf der obersten Ebene gefällt worden sind. Bei gewissen Fällen haben wir ein Urteil des obersten Gerichtes eines anderen anerkannten Landes, von dem wir überzeugt sind, dass es auch eine gute Gerichtsbarkeit hat und auch vom Kindeswohl ausgeht. Diese Urteile sind auch durch das Bundesgericht geschützt worden, aber diese Urteile sind nicht anerkannt oder lange nicht vollstreckt worden - das ist das Problem.

Die von Ihnen geäusserten Anliegen - wie Kinderanwalt, Rückführungsverfahren, kinderpsychologische Abklärungen und Beauftragung externer Fachstellen, die kindergerechte Lösungen ausarbeiten müssen - werden im Rahmen der Arbeit dieser Expertenkommission geprüft werden.

Aber Sie geben mir Recht, dass der Bundesrat jetzt den Vorstoss nicht als Motion entgegennehmen kann, bevor er das geprüft hat. Er hat die Möglichkeit, Ihnen die Umwandlung in ein Postulat zu beantragen, weil Sie den Vorstoss noch im Jahr 2003 eingereicht haben. Bei Motionen, die im Jahr 2004 und später eingereicht worden sind, können wir das nicht mehr tun, aber hier ist es noch möglich. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, kann über eine allfällige Realisierung der in der Motion verlangten Massnahmen entschieden werden.

Darum beantragen wir Ihnen die Umwandlung der Motion in ein Postulat.