Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2005-06-14
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-14
Wortprotokoll
Vor drei Jahren haben wir bereits eingehend über die Problematik diskutiert, und grundsätzlich hat sich an der Situation nichts geändert. Ein Moratorium wäre ein negatives Signal, würde zu Verunsicherung führen und hätte so auch schwerwiegende Folgen für die Zukunft der Wissenschaft in unserem Land.
Natürlich nimmt die Initiative die Forschungsprojekte vom Moratorium aus, aber es ist klar, dass schon der Grundsatz als solcher zweifellos zu gewichtigen indirekten Auswirkungen für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Schweiz führen würde. Welche Forscher und Studierenden würden noch die Schweiz als Tätigkeitsgebiet wählen? Die Forschung wäre also sehr stark betroffen, und dies gerade im Bereich einer Zukunftstechnologie, in einem Gebiet mit besonders hohem Innovationspotenzial.
Ein Moratorium suggeriert sodann, dass von gentechnisch erzeugten Lebensmitteln besonders grosse Gefahren ausgehen, ja, dass diese besonders risikobehaftet sind. Dies ist jedoch nach heutigen Erkenntnissen in keiner Art und Weise der Fall. Vielmehr birgt jedes neue Nahrungsmittel eben auch gewisse Risiken mit Bezug auf allfällige Unverträglichkeiten oder Allergien. Über die strengen Anforderungen der Gen-Lex hinauszugehen besteht deshalb keine Notwendigkeit.
Im Rahmen der Gen-Lex haben die Räte beschlossen, kein Moratorium, also kein Verbot, vorzusehen, dafür strenge Bedingungen und Verfahren vorzuschreiben, wie dies im ganzen Wissenschaftsbereich in unserem Land bewährte Praxis ist. Diese Regelungen nehmen die Befürchtungen der Bevölkerung ernst und haben auch zur Folge, dass in den nächsten Jahren in der Schweiz ohnehin kaum mit einer kommerziellen Nutzung zu rechnen ist, sodass das Moratorium faktisch nicht nur überflüssig, sondern auch wirkungslos ist. Aber ich möchte dies noch einmal ausdrücklich festhalten: Ein solches Moratorium würde ein fatales Signal aussenden und so die Möglichkeiten der Schweiz belasten, ihre Kompetenzen schwächen und für uns zukunftsträchtige Technologien mit einem grossen Potenzial gefährden, und das in einem Bereich, in dem die Schweiz heute zu den führenden Nationen zählt. Die Volksinitiative ist deshalb ganz klar abzulehnen.
Nichtsdestotrotz hat sich die Situation im Vergleich zu vor drei Jahren geändert, indem wir nämlich in der Koexistenzfrage weitergekommen sind. Einerseits gibt es entsprechende EU-Programme, anderseits haben Studien ergeben, dass ein Nebeneinander von gentechnisch veränderten und konventionellen Kulturpflanzen in der Landwirtschaft aus wissenschaftlicher Sicht grundsätzlich möglich ist, dass die vorgegebenen Grenzwerte dabei eingehalten werden können. Es braucht dafür eine entsprechende Koordination betreffend die Fruchtfolgeplanung oder die Isolationsabstände, und es braucht ganz generell sicher einen guten Informationsaustausch zwischen Nachbarn. Es braucht diesbezüglich auch noch weitere Forschung und Vertiefung, aber es macht sicher Sinn, dass man ein solches Nebeneinander in der Produktion möglich macht und so eben auch die verschiedenen Optionen für die Zukunft und auch die Chancen von GVO-Produktion offen hält.
Wenn immer gesagt wird, unsere Konsumentinnen und Konsumenten wollten keine GVO-Produkte: Mit der umfassenden Deklaration können sich die Konsumentinnen und Konsumenten ja eben gerade informieren und haben dann die freie Wahl, welche Produkte sie kaufen wollen.
Ich unterstütze deshalb den Antrag Randegger und beantrage Ihnen, dies ebenfalls zu tun.