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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-06-14

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen fünf Gründe für die Annahme der Initiative vortragen und vier Bemerkungen zu gegnerischen Argumenten deponieren.

Zuerst die fünf Hauptgründe für die Annahme des Moratoriums:

1. Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen in ihrer grossen Mehrheit keine gentechnisch veränderten Nahrungsmittel.

2. Die Landwirtschaft selbst richtet sich nach diesem Wunsch aus. Sie berücksichtigt die Wünsche ihrer Kundinnen und Kunden und will nicht, dass ihre heute gentechfreie Produktion gefährdet wird. Sie hat nämlich erkannt, dass "gentechfrei" heute - und in Zukunft noch viel mehr - ein gutes Verkaufsargument ist und Mehrwert schafft.

3. In unserem kleinräumigen, engen, dicht genutzten Land ist - über längere Zeit auf jeden Fall - eine Koexistenz zwischen biologischer und gentechfreier Produktion und GVO-Produktion nicht möglich. Die Natur wird sich nicht an die gescheiten Papiere jener Leute halten, die heute behaupten, eine Verunreinigung der Saaten biologisch produzierender Landwirte könne in unseren engen Verhältnissen ausgeschlossen werden.

4. Die Erfahrung im Ausland hat gezeigt, dass sich die Landwirtschaft mit gentechnisch veränderter Produktion noch viel stärker in die Klauen der Agromultis begibt. Auch das wollen wir nicht.

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5. Noch ein Wort zum Vorsorgeprinzip: Die Risiken des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen und Nahrungsmittel sind teilweise auf dem Tisch, teilweise aber noch unklar. Deshalb ist das Moratorium auch aufgrund des Vorsorgeprinzips geboten. Bevor wir eine risikoreiche Technologie anwenden und einsetzen, muss diese schlüssig nachweisen, dass die vermuteten und möglichen Risiken nicht bestehen. Dies ist bis heute nicht erfolgt.

Jetzt noch vier Bemerkungen zu den ablehnenden Argumenten:

1. Es wird gesagt, es bestehe keine Absicht, in den nächsten Jahren gentechnisch veränderte Saaten auszubringen. Warum dann eigentlich die Ablehnung dieses fünfjährigen Moratoriums?

2. Es wird der Standort Schweiz als Forschungsstandort als gefährdet betrachtet. Hier haben wir doch ganz klar gesagt, dass das Moratorium die Forschung nicht betreffe.

3. Es wird die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten angeführt; diese sei gefährdet, wenn wir die GVO-Produktion nicht zulassen würden. Ich möchte sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Die Wahlfreiheit unserer Konsumentinnen und Konsumenten ist gerade mit GVO-Produktion in unserem Land gefährdet. Diese Produktion ist nämlich in unseren engen Verhältnissen nicht möglich, ohne dass wir die Saaten biologisch produzierender Landwirte beeinträchtigen und verunreinigen.

4. Es wird schliesslich gesagt, es sei kein gutes Signal, wenn wir diese Initiative annehmen würden. Im Gegenteil: Es ist ein Signal, dass unser Land die grosse Mehrheit unserer Bevölkerung ernst nimmt, die gentechnikfreie Nahrungsmittel wünscht. Es ist aber auch ein Signal, dass wir Sicherheit und Gesundheit höher gewichten als die wirtschaftlichen Interessen der Agrochemie. Das ist ein gutes, ein menschliches Signal, auf das wir stolz sein können.

Ich ziehe das Fazit: Der Rückweisungsantrag des Agrotaktierers Randegger ist abzulehnen, und die Initiative ist dem Volk zur Annahme zu empfehlen.