Hess Hans · Ständerat · 2000-06-07
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-07
Wortprotokoll
Ich habe in der Kommission noch mit der Mehrheit gestimmt. Zwischenzeitlich habe ich Folgendes erfahren: In den Kantonen wird die Bewilligungspraxis völlig unterschiedlich gehandhabt. Ein Beispiel betrifft die Gebühren: Im Kanton Zug kostet eine Bewilligung 30 Franken, im Kanton Zürich und im Kanton Nidwalden je 350 Franken. In einzelnen Kantonen wird die Gewichtstoleranz von 15 Prozent für Rund- und Industrieholz gewährt, in anderen aber nicht. Für die Rest- und Schnittholztransporte gilt das Gleiche: Hier werden "40-Tönner" teilweise zugelassen, und in anderen Kantonen wird das nicht bewilligt.
Ich muss heute Kollege Schweiger Recht geben: Es muss in der Eigenverantwortung der Transporteure liegen, damit dieser Wildwuchs verhindert werden kann.