Stump Doris · Nationalrat · 2005-06-14
Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-14
Wortprotokoll
Ich beantrage namens der Minderheit, das Rechtsinstitut des Tierschutzanwalts im Tierschutzgesetz aufzunehmen. Bereits die Arbeitsgruppe Langenberger hat zur Sicherung eines einheitlichen und effizienten Vollzugs vor allem in Fällen von Tierquälerei empfohlen, Tierschutzanwältinnen und Tierschutzanwälte einzusetzen. Einzig der Kanton Zürich ist dieser Empfehlung bisher gefolgt.
Ein Tierschutzanwalt tritt als rechtlicher Vertreter des misshandelten Tieres auf und hat dabei alle Rechte eines Geschädigten. Meistens wird der Halter oder die Halterin eines Tieres angeklagt. Die Täter und Täterinnen können sich durch einen Anwalt vertreten lassen, nicht so das Tier. Wenn es uns mit dem Tierschutz Ernst ist, brauchen wir griffige Instrumente, die es erlauben, den Schutz der Tiere durchzusetzen und allfällige Täter und Täterinnen auch zu bestrafen. Der Tierschutzanwalt ist ein solches Instrument.
Ich möchte Ihnen an einem Beispiel vorführen, wie das im Moment abläuft und weshalb ein Tierschutzanwalt oder eine Tierschutzanwältin absolut notwendig ist. Ein kantonales Veterinäramt erteilte einer Varieté-Show eine Bewilligung, Leoparden und Kaninchen in Käfigen zu halten, welche die Mindestmasse massiv unterschritten. Das wurde bewilligt, in der Annahme, das sei eine mobile Tiershow, bei der bestimmte Bedingungen verändert werden können. Allerdings fand diese Show nur an einem einzigen Ort statt; sie war eigentlich gar keine mobile Tiershow. Der Schweizerische Tierschutzbund reichte Strafanzeige ein, weil die Leoparden nachweislich in nicht den Vorschriften entsprechenden Käfigen eingesperrt und während der Show derart gestresst waren, dass sie massive Verhaltensstörungen zeigten. Als Gutachter im Verfahren wurde der Kantonstierarzt beigezogen, der bereits die Bewilligung erteilt hatte. Das heisst, er konnte natürlich nicht gegen seine eigene Bewilligung Stellung beziehen und stützte den Entscheid gegenüber der Strafbehörde ein weiteres Mal. Es wurde keine unabhängige Expertin beigezogen, wie dies der Schweizerische Tierschutzbund gefordert hatte. Der Tierhalter wurde schliesslich freigesprochen. Der Tierschutzbund hatte nicht einmal mehr die Möglichkeit, diesen Entscheid anzufechten, weil er nicht Partei sein konnte. Ein Anwalt hätte da für Ordnung sorgen und eine Durchsetzung der minimalen Vorschriften erreichen können.
Der Kanton Zürich kennt den Tierschutzanwalt seit zehn Jahren und macht dabei gute Erfahrungen. Der Tierschutzanwalt nach dem Vorbild des Kantons Zürich ist kein Staatsangestellter, sondern ein freiberuflicher Anwalt, der dieses Mandat im Nebenamt ausführt. Er kann nach der kantonalen Strafprozessordnung mit dem Honorar eines Pflichtverteidigers entlöhnt werden. Es wäre auch denkbar, dass mehrere Kantone gemeinsam diese Institution führten. Die Erfahrungen im Kanton Zürich zeigen zudem, dass sich der Tierschutzanwalt nur in begründeten Fällen einschaltet, in denen es dann tatsächlich zu einer Verurteilung des Tierquälers kommt. Dann können ja die Gerichtskosten, einschliesslich des Honorars des Tierschutzanwaltes, auf den unterliegenden Straftäter überwälzt werden.
Schliesslich entlastet der Tierschutzanwalt die Vollzugsbehörden erheblich, sowohl durch die Übernahme von Tierschutzverfahren als auch durch seine präventive Wirkung. In der Eintretensdebatte wurde von verschiedenen Rednerinnen und Rednern die Notwendigkeit eines Tierschutzanwaltes bestritten. Von Frau Riklin wurde dann noch darauf hingewiesen, dass die Frage des Tierschutzanwaltes in die Kompetenz der Kantone falle. Das war so, das ist richtig, aber ausser dem Kanton Zürich hat kein anderer Kanton den Tierschutzanwalt eingeführt, und deshalb ist nicht genügend für die Umsetzung des Tierschutzgesetzes gesorgt.
Mehrmals wurde auch behauptet, Tiere würden bald besser als Kinder geschützt. Sie scheinen nicht zu wissen, welche Instrumente und Mittel den Sozial- und Vormundschaftsbehörden zur Verfügung stehen, um Kinder vor Übergriffen und Verwahrlosung zu schützen, sonst würden Sie diese Behauptung nicht in die Welt setzen. Mängel beim Kindesschutz, die tatsächlich noch bestehen, müssen wir dort beheben und nicht den Tierschutzanwalt infrage stellen. Es ist nachgewiesen, dass Kantone, in denen Tierschutzanwälte eingesetzt werden, Tierquälereien bedeutend häufiger ahnden als Kantone ohne Tierschutzanwälte; mit der Zeit sollten wohl auch solche Übergriffe weniger oft vorkommen.
Wer heute gegen einen Tierschutzanwalt ist, befürwortet eigentlich Tierquälereien, und das kann wohl nicht Ihre Absicht sein!