Lexipedia

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-06-15

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-15

Wortprotokoll

Kollege Randegger, Sie haben sich auf die Verordnung bezogen und gesagt, das sei dann in der Verordnung enthalten. Nur kennen wir - im Unterschied zu Ihnen vielleicht - diese Verordnung noch nicht. Und gerade im Tierschutz wollen wir die Katze wirklich nicht im Sack kaufen. Ich möchte nicht einfach auf das Versprechen hin, dass es dann in der Verordnung stehe, eine Bestimmung aus dem Gesetz streichen.

Mit der Revision der Tierschutzgesetzgebung im Jahr 1991 ist dem Bundesrat das Behördenbeschwerderecht im Bereich der Tierversuche zugestanden worden. Entsprechend hat das Bundesamt den Auftrag erhalten, Informationen zu sammeln und zu bearbeiten, um die Anwendung von Methoden zum Ersatz, zur Verminderung und zur Verfeinerung von Tierversuchen zu unterstützen und die Beurteilung der Unerlässlichkeit von Tierversuchen zu erleichtern.

Hans Wyss, der Direktor des BVET, hat sich in der Kommission etwas gar salopp geäussert, als er darauf hinwies, diese Informationen könne man sich heutzutage aus dem Internet beschaffen - ein Instrument, das es 1991 noch nicht gab. Deshalb sei eine solche Dokumentationsstelle gar nicht mehr nötig. Kollege Randegger ist da ebenso vertrauensselig.

Suchen Sie einmal bei Novartis oder bei RCC nach der Anwendung von Methoden zum Ersatz, zur Verminderung oder zur Verfeinerung von Tierversuchen! Suchen Sie einmal bei einem grossen Versuchsbetrieb nach genauen Angaben, was denn eigentlich in diesen Versuchen gemacht wird! Sie werden bei näherem Recherchieren, auch im Internet, schnellstens in eine Mauer namens Geschäftsgeheimnis prallen.

Das BVET ist die einzige Stelle, die Zugang zu sämtlichen Informationen hat und das Recht hat, diese Informationen zu sammeln und zu verwalten. Das können Private nun einmal nicht tun.

Die Mitglieder der in Artikel 34 beschlossenen Tierversuchskommissionen sind ebenfalls darauf angewiesen, Zugang zu sachlichen und fundierten Informationen zu haben und zu wissen, welcher Versuch wo durchgeführt wird und ob es dazu vielleicht Vergleiche oder Alternativen gibt. Ein bisschen Surfen im Internet genügt dazu nicht.

Im heute geltenden Gesetz ist diese Dokumentationsstelle denn auch verankert. Darauf hat Sie auch Frau Graf hingewiesen. Eine Streichung wäre demnach ein Rückschritt hinter geltendes Recht.

Ich bitte Sie deshalb, diese Dokumentationsstelle, die sich - das wollen wir nicht verhehlen - nicht unbedingt nur bewährt hat, sich aber durchaus verbessern kann, im Gesetz zu behalten. Tun Sie also keinen Schritt rückwärts, sondern stimmen Sie der Minderheit Graf Maya zu.