Kunz Josef · Nationalrat · 2005-06-15
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-15
Wortprotokoll
Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit haben die Kontrolleure uneingeschränkten Zugang zu den Räumen, Einrichtungen, Fahrzeugen, Gegenständen usw. Dies bedeutet, dass ein Kontrolleur jederzeit Ihr Heimtier, auch in Ihrer Wohnung, inspizieren kann. Wir Bauern haben nichts zu verbergen; wir haben das grösste Interesse, unsere Tiere artgerecht zu halten, und akzeptieren schon heute viele Kontrollen auf unseren Betrieben. Kontrollen sind vor allem dort angezeigt, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht - und nicht bei den schätzungsweise 99 Prozent der Tierhalter, welche ihre Tiere artgerecht halten.
Deshalb verlangt die Minderheit II eine Voranmeldung und nur bei Anzeigen ein uneingeschränktes Zutrittsrecht. Auch der Antrag der Minderheit II garantiert den sinngemässen Vollzug dieses Gesetzes und schränkt die Anliegen des Tieres in keiner Art und Weise ein.
Der Einzelantrag Bigger hat dieses Anliegen aufgenommen und die Anliegen der Minderheiten I und II in den Antrag der Mehrheit der Kommission integriert. Der Antrag Bigger schwächt den Antrag der Minderheit II in dem Sinne ab, dass für eine unangemeldete Kontrolle nicht eine Anzeige vorliegen muss, sondern die Kontrollen "in der Regel angemeldet" werden müssen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, in erster Priorität den Einzelantrag Bigger und in zweiter Priorität den Antrag der Minderheit II zu unterstützen.