Engelberger Eduard · Nationalrat · 1999-12-16
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet uns das Zivile Bauprogramm 2000, also die "Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil". Er beantragt einen Verpflichtungskredit von gesamthaft 263,14 Millionen Franken. Bei diesem Sammelkredit geht es um vier Bereiche:
1. Die Sanierung des Istituto Svizzero in Rom beläuft sich auf einen Betrag von 11,94 Millionen Franken.
2. Das Bundesamt für Sport verlangt für die Sanierung und Erweiterung des Hotels Baspo in Magglingen 35,2 Millionen Franken.
3. Der Unterhalt der baulichen Infrastruktur der Forschungsanstalten des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Eidgenössischen Gestüts beträgt 36 Millionen Franken.
4. Einzelprojekte für verschiedene Benützerorganisationen und Sammelkredite belaufen sich auf einen Kredit von 180 Millionen Franken.
Zur Sanierung des Istituto Svizzero in Rom: Im Jahre 1946 hat die Schweizerische Eidgenossenschaft in Rom ein Geschenk erhalten: Die aus Lugano stammende Contessa Carolina Maraini-Sommaruga schenkte dem Bund ihre prachtvolle Liegenschaft. Die grosszügige Schenkung wurde mit der Auflage verbunden, die Liegenschaft in den Dienst des kulturellen Austausches zwischen der Schweiz und Italien zu stellen. Während jeweils einem Jahr leben und arbeiten im Institut rund 17 Künstler und Wissenschafter aus der Schweiz. Villa, Pförtnerhaus und Park wurden in den letzten Jahren bereits saniert, hingegen bedürfen das Ökonomiegebäude, die Dipendenza, die als Wohn- und Arbeitsbereich dient, sowie die zwei Atelierpavillons und die Umfassungsmauern einer Sanierung. Für die Realisierung dieser letzten Sanierungsetappe wird ein Objektkredit von 11,94 Millionen Franken verlangt. Dabei wird im Rahmen dieser letzten Sanierungsetappe besonders auf eine Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten der Räume geachtet.
Wir haben in der Kommission die Notwendigkeit dieser Ausgaben und die Bedürfnisse geprüft und sind verschiedenen Fragen nachgegangen. Zwei Positionen hat die Kommission besonders hinterfragt, einerseits die hohen Kosten der Umgebung inklusive Umfassungsmauern, anderseits die Baunebenkosten und Übergangskosten. Von der Notwendigkeit der ersten Position konnten wir uns durch die Auskünfte der Spezialisten und des Präsidenten der Kommission, der das Objekt in Rom in Augenschein nahm, überzeugen lassen. Im zweiten Fall sind wir dem Antrag des Ständerates gefolgt, der eine Kürzung des Kredites von 940 000 Franken vorsieht - in der Überzeugung, dass diese Kostenschätzung weit überrissen sei. Somit verbleiben in dieser Position 11 Millionen Franken.
Nun zur Sanierung und Erweiterung des Hotels des Bundesamtes für Sport (Baspo) in Magglingen: Das Bundesamt für Sport betreibt in Magglingen in einem 122-jährigen Grandhotel, das käuflich erworben wurde, einen zentralen Verpflegungs- und Unterkunftsbetrieb. Zusammen mit dem benachbarten Schulgebäude bildet das Hotel das eigentliche Zentrum der betrieblichen Kursinfrastruktur der Sportschule. Die Eidgenössische Sportschule Magglingen ist heute die nationale Leitungsstelle für Jugend und Sport. Gleichzeitig ist sie nationales Ausbildungs- und Trainingszentrum der schweizerischen Sportverbände. Sie muss den Bedürfnissen eines professionellen Ausbildungsbetriebes gerecht werden. 1993 wurde ein betriebliches und bauliches Gesamtkonzept mit den Namen "Bauten des Bundes für den Sport 1994-2002" erarbeitet. Dieses Gesamtkonzept bildet die Basis der einzelnen Projekte.
Die Kommission führte eine Besichtigung der Anlage in Magglingen durch. Grundsätzlich waren die Sanierungen und der Ausbau unbestritten; kritisch setzten wir uns mit dem Ausbau des Dachstockes im Altbau auseinander, hinterfragten aber auch die Angaben über die Betriebskosten und warfen die Frage auf, ob nicht vermehrt Alternativenergien und Holzkonstruktionen mit einbezogen werden sollten. Nach längerer Diskussion wurde auf einen Antrag verzichtet, und inzwischen hat uns die Verwaltung zusätzlich dokumentiert. Diese Dokumentation sagt uns, dass der Entscheid für den Verzicht richtig war. Das Bundesamt für Bauten und Logistik wurde aber beauftragt, diesem Umstand in Zukunft vermehrt Rechnung zu tragen und die Kommission mit zusätzlichen Berichten zu dokumentieren.
Nun zu den sechs Forschungsanstalten und dem Eidgenössischen Gestüt: Diese werden ab 1. Januar 2000 als sogenannte "Flag"-Stellen geführt - das bedeutet Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget. Die entsprechende Reorganisation ist bereits weitgehend erfolgt, teilweise aber noch im Gang. Der besagte Sammelkredit für die sechs Forschungsanstalten und das Eidgenössische Gestüt beträgt 36 Millionen Franken über eine Laufzeit von fünf Jahren, das heisst, im Durchschnitt stehen pro Jahr 7,2 Millionen Franken zur Verfügung. Alles in allem kommt die Kommission für öffentliche Bauten zum Schluss, dass dieser Sammelkredit von 36 Millionen Franken für die sechs Forschungsanstalten und das Eidgenössische Gestüt über fünf Jahre hinweg gerechtfertigt und notwendig ist, um den Werterhalt dieser Gebäudesubstanz sicherzustellen.
Mit der grundlegenden Reorganisation des Bau- und Liegenschaftswesens des Bundes hat die "Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil" ein neues Gesicht bekommen. Sie nennt sich nicht mehr "Zivile Baubotschaft" sondern "Ziviles Bauprogramm". Von Bedeutung sind allerdings nicht die äusseren, sondern die inhaltlichen Veränderungen. Das trifft vor allem auf den Verpflichtungskreditanteil für Vorhaben bis 10 Millionen Franken zu. Beim vorliegenden Kreditbegehren von 180 Millionen Franken handelt es sich sowohl um Einzelobjekte für verschiedene Benutzerorganisationen als auch um Sammelkredite zur Realisierung von unvorhergesehenen und dringlichen Bauprojekten sowie für spezifische bauliche Massnahmen wie zum Beispiel Projektierungsarbeiten, Sicherheitsmassnahmen und Einbau von Kommunikationsanlagen. Bei den Einzelobjekten liegen lediglich Kostenschätzungen vor. Verschiebungen sind darum möglich und auch zu erwarten. Diese Art der Kreditbereitstellung ist für alle Beteiligten neu und muss sich erst einspielen.
Für uns als Kontrollorgan ist es sehr schwierig, eine Liste mit Begehren zu beurteilen, ohne die Details schlussendlich zu kennen. Deshalb hat die Kommission von der Verwaltung zu wissen verlangt, wie das Controlling in Zukunft sichergestellt werden kann, sei es im Rahmen von Rechenschaftsberichten an die Kommission für öffentliche Bauten oder an die Finanzkommission.
Abschliessend beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen, jedoch unter Zustimmung zum Beschluss des Ständerates für eine Reduktion des Verpflichtungskredites um 940 000 Franken auf die Summe von total 262,2 Millionen Franken.
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